Wir beraten zu allen individuellen Fragen zu Autismus, der Pflege und zur gleichberechtigten Teilhabe, wie Fragen zur Assistenz, Leistungen der Eingliederungshilfe, zu Hilfsmitteln oder wenn Sie wissen wollen, was ein Persönliches Budgete ist.
Wir informieren Sie zu all unseren Angeboten zum Fortschritt des LAAMKA Zentrums wie zu Selbstbestimmt Autistisch 2019 e.V.
 Fachkompetent
auf „Augenhöhe“
unabhängig 
ergänzend zu und mit anderen Stellen
auf Wunsch in Zusammenarbeit mit Betroffenen 


Die Büros im LAAMKA Familienzentrum

Selbstbestimmt Autistisch 2019 e.V.  

Wir sind zentrale Anlaufstelle für alle Fragen aus allen Lebensbereichen von Menschen mit der Behinderung Autismus. 

Wir beraten Betroffene und deren Angehörige sowie Eltern von Kindern die sich in der Diagnostik befinden bzw. Klarheit dazu wünschen.

Wir wollen beitragen, das Menschen mit einer Autismus Spektrum-Störung in ihrer Individualität in alle Bereiche der Gesellschaft akzeptiert werden und dass sie die Möglichkeit haben in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.


ZentralerAuftrag


  • Autisten*innen und Eltern autistischer Kinder darin zu unterstützen, ihren Lebensalltag  zu gestalten.
  •  eine geeignete Förderung möglich machen.
  • Wir begegnen Ihnen auf „Augenhöhe“
  • Als Vermittler/Übersetzer geben wir Rat und Orientierung
  • Unabhängige Beratung
  • Ermitteln von individuellen Bedürfnissen.
  • Teilhabe umsetzen.
  • Informationen über die Diagnose und Diagnosefindung.
  • Beantragung von Förderungen
  • Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
  • Beratung zur Anerkennung einer wesentlichen Behinderung
  • Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten am:
  • Arbeitsplatz
  • Schule 
  • Kindergarten/Frühförderung
  • Beratungen zum Pflegegrad
  • Beratung Persönliches Budgette
  • Bildungs-Changen herausfiltern
  • Resilienz für Eltern 
  • Herausforderndes Verhalten 
  • Unterstützte Kommunikation
  • Hilfsmittel 

 

 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir derzeit „KEINE“rechtsverbindlichen Beratungen anbieten. 
Das kann ausschließlich ein Rechtsbeistand.

 





Autlife

Alles rund um das Wohnen im Autlife, wie man aufgenommen werden kann  
Wohnen ist Hilfe zur Selbsthilfe. 
Die Begleitung richtet sich an den Möglichkeiten und Bedürfnissen des Einzelnen aus. 

Unsere Wohnform wird eine Maßnahme für Menschen mit  hohem Hilfebedarf auch Assistenzbedarf nach dem SGB. 
 Auch Selbstzahler (Grundsicherung, Persönliches Budget) wird es geben.
Die Betreuungsmöglichkeit richtete sich nach dem Bedarf.

Autlife Ziele:


  • Eingliederung in die Gesellschaft
  • Selbstbestimmung, größtmögliche Selbstständigkeit
  • Leben in der Gemeinschaft
  • Schaffung und Erhaltung stabiler Lebensverhältnisse


Unterstützung bei:


  • Selbstversorgung und Wohnen
  • Umgang mit Geld und Haushaltsführung
  • Aufbau von Sozialkontakten
  • Angemessene Tagesgestaltung, Freizeit
  • Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
  • Problembewältigung und Konfliktlösung
  • Entwicklung und Aufbau der Lebensperspektive.


Wohnformen


  • Einzelwohnen
  • Paarwohnen

Arbeit: 

Was und wie ist möglich für dich? Wie gelingt es? Was brauche ich dafür? Haben wir Angebote?  Was würde ich gerne können? Wir bieten  die Möglichkeit ganz klein zu beginnen und auszubauen. Alleine die Tatsache, dass man von zu Hause sofort hier ist schafft einen enormen Vorteil. 

 
Autisten und Autistinnen sind:

  • Ehrlich 
  • Sie haben eine einzigartige Denkweise 
  • Positiv Hartnäckig!
  • Spezialinteressen 
  • Zuverlässigkeit 
  • Zielstrebigkeit


Deine EmpathieAuch wenn Empathie oft unterschätzt wird, bringst du oft eine emotionale Empathie für andere mit

Autcare

Alles zum Thema Kurzzeitpflege: Anträge, Beratungen, Anmeldung 

Anmeldung, Terminvergabe, Praxen, Onlineanmeldung, Therapeuten wie Ergo, UK, Physio

Leitung

Bewerbungsgespräche , Teambesprechungen, Supervision usw.


Wichtige rechtliche Paragraphen

im Vorschulalter 
Leistungen zur sozialen Teilhabe, § 113 SGB IX, insbesondere als - heilpädagogische Leistungen nach §§ 113 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. 79 Abs. 1 und 2 SGB IX -oder Leistungen zum Erhalt und Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten nach §§ 113 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. 81 SGB IX oder Leistungen zur Förderung der Verständigung nach §§ 113 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. 82 SGB IX Da es sich bei § 113 SGB IX um einen offenen Leistungskatalog handelt, sind alle Aspekte der sozialen Teilhabe bei Kindern mit Autismus zu berücksichtigen. 
Kinder im Vorschulalter können in Einzelfällen auch Leistungen zur Teilhabe an Bildung, insbesondere nach § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX „Hilfen zu einer Schulbildung ... einschließlich der Vorbereitung hierzu“ beanspruchen.


Hier noch ein wichtiger Punkt zur SPFH der in der Kindheit und Jugend immer wieder eingesetzt wird.

Der § 27 SGB VIII bildet die Anspruchsgrundlage der Hilfen zur Erziehung und in § 31 wird die SPFH als eine der möglichen Leistungsformen innerhalb der Hilfen zur Erziehung konkretisierend benannt. Zugleich können den rechtlichen Bestimmungen auch die Aufgaben der SPFH entnommen werden sowie Zielsetzungen, welche für das fachliche Handeln leitend sind.Diese Hilfen werden immer wieder angeboten und oft wären andere Hilfen sinnvoller zumal der hier benannten Paragraph 27nichts mit einem Anspruch auf Hilfe und Unterstützung für behinderte Kinder zu tun hat. Es gibt inzwischen auch Stellen, die ein komplexeres Autismus Angebot haben und ebenfalls die Familienhilfe anbieten dann aber meist über 35 a. 



  im Schulalter
 Leistungen zur Teilhabe an Bildung, insbesondere nach § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX „Hilfen zu einer Schulbildung“. Gemäß Satz 3 umfassen Hilfen nach Satz 1 Nr. 1 auch heilpädagogische und sonstige Maßnahmen, wenn die Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, der leistungsberechtigten Person den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern.  Das trifft auf die Autismus-Therapie zu. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (nur) seelischen Behinderungen erhalten gemäß § 35 a Abs. 3 SGB VIII (in der Fassung ab 1.1.2020) i. V. m. § 41 SGB VIII nach Art und Form dieselben Leistungen,

die im SGB IX vorgesehen sind, insbesondere zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung.
Leistungen nach § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IX als „Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf“

im Erwachsenenalter
 
häufig als Leistungen zur sozialen Teilhabe, § 113 SGB IX insbesondere als
Leistungen zum Erhalt und Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten nach §§ 113 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. 81 SGB IX oder Leistungen zur Förderung der Verständigung nach §§ 113 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. 82 SGB IX
Da es sich bei § 113 SGB IX um einen offenen Leistungskatalog handelt, sind alle Aspekte der sozialen Teilhabe bei Menschen mit Autismus zu berücksichtigen.

im Erwachsenenalter
in bestimmten Fällen auch Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, § 127 Abs. 1 SGB III i. V. m. § 49 Abs. 6  SGB IX, sofern es um psychologische oder pädagogische Hilfen geht, die dazu dienen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und damit die Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern