Die wichtigsten Punkte in der Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung im Kleinen wie im Großen, sollen auch im LAAMKA übernommen werden.
1. Grundlage für Engagement kann nur die Haltung sein, dass Menschen mit Behinderungen nicht primär als Empfänger von Hilfeleistungen, sondern als gleichberechtigte Bürger/innen gesehen werden.
2. Das Engagement von Menschen mit Behinderungen braucht verlässliche Rahmenbedingungen, weil es eine wesentliche Verwirklichungsform von Teilhabe für Menschen mit Behinderungen darstellt.
3. Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) und das Bundesteilhabegesetz verlangen nach einer wirksamen Anerkennung von Teilhaberechten und ihrer Realisierung.
So z.B. einen Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen für die Ermöglichung freiwilligen Engagements, das sollte selbstverständlich wie in jedem anderen Lebensbereich bewilligt werden.
4. Teilhabe meint die Ermöglichung gesellschaftlicher Mitwirkung, Zugehörigkeit und Gestaltung in für Menschen elementar bedeutsamen Lebensbereichen. Teilhabe darf niemals allein auf Arbeit und Schule sowie Bildung und Wohnen bezogen werden.
Der Teilhabeanspruch umfasst alle sozialen und gesellschaftlichen Bereiche des Lebens.
5. Die gesellschaftliche Verantwortung in der Umsetzung der UN-BRK liegt in der Erschaffung und Erhaltung der Bedingungen guten Lebens im Sinne von Martha Nussbaum. Hierfür braucht es einen ganzheitlichen Ansatz.
6. Zunächst ist die Selbstbestimmung im Wesentlichen als Abwehrrecht gegen Bevormundung und paternalistische Übergriffe zu verstehen. Engagement dient insofern auch der Ermöglichung einer mitverantwortlichen Seinsweise.
7. Engagement als Menschenrecht auf Teilhabe zu begreifen, setzt allerdings entsprechende Einstellungen und Haltungen bei jedem einzelnen Menschen in der Gesellschaft voraus.