Mobilität bei Autismus und das Merkzeichen aG
Mobilität und Autismus
Menschen drängeln sich in der Straßenbahn, das Licht im Fahrzeuginnenraum flackert, Fahrgäste reden durcheinander, jemand schlürft Kaffee, ein anderer riecht nach Bier: In öffentlichen Verkehrsmitteln kann es hektisch zugehen, es riecht, man drängelt, es ist laut…Für viele Menschen mit Autismus ist die Nutzung des ÖPNV dadurch unmöglich. Oder sie sind nach einer solche Fahrt völlig erschöpft und zu nichts mehr in der Lage.
Aber auch fehlende Kommunikation, Handlungsplanung, Vorstellung ermöglichen einer Person mit Autismus keine Flexibilität im Handeln und dadurch kann die Mobilität massiv eingeschränkt sein.
Welche autistischen Besonderheiten sind bei der Teilhabe besonders betroffen?356241
- Geräuschempfindlichkeit
- Geruchsempfindlichkeit
- Die Ablehnung, Räume zu betreten oder in Fahrzeuge einzusteigen, kann eine Reaktion auf Gerüche sein. Es gibt hier aber weitere Situationen, Gründe die das unmöglich machen.
- Visuelle Empfindlichkeit
- Autisten benötigen aufgrund der Proxemik (notwendig empfundene räumliche Distanz) mehr Raum. Sie fühlen sich unter anderem eingeengt, wenn Menschen ihnen zu nah kommen.
- Ertragen teilweise keinerlei Berührung. Auch hier gibt es Unterschiede.
- Einige sind nur in der Lage ihr Haus zu verlassen mit einer bestimmten Person und auf eine ganz besondere Weise.
- Es gibt eine Fülle an Schwierigkeiten, Problemen die dringend Berücksichtigung benötigen. Nur so, kann sich die jeweilige Person entfalten und weiter entwickeln.
- Da ist ein 5-jähriges Kind das nur im Reha-Buggy nach draußen kann.
- Ein 10-jähriges Mädchen schafft es nur im Rolli einzukaufen. Nur so kann sie sich sicher fühlen und hat eine Rückzugsmöglichkeit wenn sie nicht mehr kann.
- Ein junger Mann steigt nur in das immer gleiche Auto ein, mit der gleichen Person.
- Ein 40-jähriger Mann bewegt sich grundsätzlich nur vorwärts wenn er geführt wird.
Es kann meist keine größere Distanz zurückgelegt werden und irgendwann kann man sich sein Kind nicht mehr unter den Arm klemmen und tragen. 354261´´532461
Allen gemeinsam ist, dass man bei Nichtbeachtung mit Eskalation, Zusammenbrüchen rechnen muss und/oder dass die jeweilige Person nicht mehr handlungsfähig ist.
Genau das, sollte dringend vermieden werden. Uns geht es nicht nur um Verhinderung von Eskalationen, wo auch immer, mit Auswirkungen wie auch immer, wir wollen, dass die Menschen vorankommen und sich entwickeln können (das man alles versucht erzieherisch einzuwirken, versteht sich von selbst).
Diese Entwicklungen sind möglich mit viel Zeit, genauer Abstimmung, Förderung und Nachteilsausgleichen und deutlichen klaren Ansagen. Unter Beachtung des Alters und der Gefühle. Wir nennen das, weil im Autismus-Spektrum oft Teilbereiche super entwickelt sind und andere Bereiche der Person Jahre zurück liegen. 31245
Das Ganze kann getestet werden und ist bei Autismus-Spektrum sinnvoll. ( Das Alter der Gefühle)
Zitat:
Die Skala der Emotionalen Entwicklung – Diagnostik (SEED) hilft, die Betreuung von Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung auf die basalen emotionalen Bedürfnisse der Klienten abzustimmen, so dass diese mehr im Einklang mit sich selbst und ihrer Umwelt leben können.
Das Verhalten und die Bedürfnisse eines Menschen werden maßgeblich von seinem emotionalen Entwicklungsstand beeinflusst.
Zu erklären wieso ein Kind, ein Jugendlicher oder Erwachsener eben nur auf eine ganz bestimmte Weise mobil sein kann, stößt seit Jahren immer wieder auf Unverständnis bzw. auf Ablehnung.
Hinweise zur Rechtslage:
§ 229 SGB IX in der Fassung des Bundesteilhabegesetzes vom 23.12.2016
Es muss auf das “gesamte Lebensumfeld“ abgestellt werden.
Denn es kommt auf eine Teilhabebeeinträchtigung in allen Lebenslagen an.
Das wird oft wichtig sein, da immer wieder das Gehen von kleinen Strecken, Grund der Ablehnung war/ist.
Das Merkzeichen aG ist noch immer eine Seltenheit. Wir kennen einige Menschen mit Autismus die dringend das Merkzeichen aG benötigen. Menschen, die in ihrer Mobilität so sehr eingeschränkt sind, dass sie ans Haus gefesselt sind.
Die Vergabe des Merkzeichen aG, bei Autismus ist bisher noch selten. Nach wie vor wird die Vergabe von den meisten Menschen ausschließlich auf eine schwere körperliche Behinderung abgestellt. Doch durch das BTHG hat es sich verändert.
Wir haben schon einige Anträge begleitet.
Zitat :
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und Fortbewegung – dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen – aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind. Verschiedenste Gesundheitsstörungen (insbesondere Störungen bewegungsbezogener, neuromuskulärer oder mentaler Funktionen, Störungen des kardiovaskulären oder Atmungssystems) können die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Diese sind als außergewöhnliche Gehbehinderung anzusehen, wenn nach versorgungsärztlicher Feststellung die Auswirkung der Gesundheitsstörungen sowie deren Kombination auf die Gehfähigkeit dauerhaft so schwer ist, dass sie der unter Satz 1 genannten Beeinträchtigung gleich kommt
ZUERKENNUNG DES MERKZEICHENS AG FÜR EINE AUSSERGEWÖHNLICHE GEHBEHINDERUNG BEI AUTISMUS
Ein Beispiel Auszug eines Urteils
Zitat:
Ein Betroffener ist bei erforderlicher Beförderung mit Reha-Buggy aG-berechtigtem Personenkreis gleichzustellen
Das Merkzeichen aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung eines schwerbehinderten Menschen setzt voraus, dass die Einschränkung der Gehfähigkeit dauerhaft besteht. Bei einer Hirnleistungsschwäche (hier: Autismus und Entwicklungsverzögerung) kann von einer verminderten Gehfähigkeit als Voraussetzung der Zuerkennung des Merkzeichens aG dann ausgegangen werden, wenn der Betroffene aufgrund der Auswirkungen seiner Erkrankung auch mit einer verantwortungsbewussten Begleitperson nicht mehr geführt werden kann, sondern eine Beförderung mit einem Reha-Buggy erforderlich ist.
Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen hervor.
Der 2013 geborene im Landkreis Gießen lebende Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens leidet an einem schwerstgradig ausgeprägten Autismussyndrom und ist nicht in der Lage Handlungen zu planen und alleine durchzuführen. Er kann sich alleine weder orientieren noch Gefahren einschätzen und muss die gesamte Zeit beaufsichtigt werden. Eine erwachsene Person allein kann den Kläger trotz voller Umklammerung des Oberkörpers praktisch nicht festhalten.
Feststellung des Merkzeichens aG abgelehnt
Der Beklagte lehnte mit den angefochtenen Bescheiden vom 24. Januar 2017 und 24. März 2017 die Feststellung des Merkzeichens aG ab. Mit der im April 2017 erhobenen Klage macht der Kläger geltend, dass er dem aG-berechtigten Personenkreis gleichzustellen sei.
SG:
Kläger ist im Hinblick auf mentale Beeinträchtigung aG-berechtigtem Personenkreis gleichzustellen
Nach weiteren umfassenden Ermittlungen gab das Sozialgericht Gießen der Klage statt. Die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Gehbehinderung seien in § 229 Abs. 3 SGB IX geregelt. Der Kläger gehöre zwar nicht zu dem im Gesetz beschriebenen Personenkreis, wenn lediglich auf sein physisch mögliches Gehen abgestellt werde. Im Hinblick auf seine mentale Beeinträchtigung (schwerstgradig ausgeprägtes Autismussyndrom) sei er diesem Personenkreis jedoch gleichzustellen. Denn er sei nicht in der Lage selbständig zielgerichtet auch unter Zuhilfenahme einer Begleitperson eine auch nur geringfügige Strecke 3122zurückzulegen. Bei der ausgeprägten mentalen Behinderung des Klägers sei jederzeit damit zu rechnen, dass er sich von der jeweiligen Begleitperson losreiße, von dieser weglaufe oder in impulsiven/aggressiven Ausbrüchen gegen die Begleitperson oder Dritte losgehen könnte.
Behindertengerechtes Fahrzeug
Ein Wort Des Vorsitzenden Herrn Heinrich Buschmann von Mobil mit Behinderung
Mobilität ist mehr als nur „Bewegung“ – es bedeutet „Freiheit“.
Sich frei in seinem Umfeld, der Gesellschaft oder der Natur bewegen zu können ist einer der wichtigsten Faktoren im Leben eines Menschen mit Behinderung. Dabei spielt es keine Rolle, ob ursächlich eine körperliche, kognitive oder psychische Einschränkung vorliegt.
Ein, auf die Behinderung abgestimmtes, angepasstes Fahrzeug, ist der Garant diese Freiheit erleben zu können.
Wobei sich die Anpassung im einfachsten Fall eine kostengünstige Verdunkelung des Innenraums, zur Wahrung der Intimsphäre, bis hin zum aufwendigen Sonderumbau für den Transport eines schweren elektrischen Rollstuhls gestalten kann. Der behindertengerechte Umbau hat die Aufgabe, die behindertenbedingten Defizite auszugleichen.
Ein Maßstab kann hier nicht angelegt werden. Einzig und allein die besonderen Bedarfe/Anforderungen, die das vorliegende Behinderungsbild/Krankheitsbild auferlegt, müssen einen Ausgleich erfahren.
Nur dann wird die dadurch erlange Mobilität zur „Freiheit“. Nur dann kann der Mensch mit Behinderung sich gleichwertig in seinem Rahmen „bewegen“. 89ß´0
Die Organisation „Mobil mit Behinderung e. V.“ stellt sich genau dieser Aufgabe. Für Menschen mit Autismus ist so ein Fahrzeug oft auch ein Refugium, ein Rückzugsort, der ihnen vertraut ist und Sicherheit bietet. Nur dadurch ist es möglich Mobilität zu erleben.
Leider ist dies im Bewusstsein mancher Menschen und Behörden noch nicht angekommen. Dabei gibt es unzählige Menschen mit Autismus, die noch nie öffentliche Verkehrsmittel nutzen konnten. Als Kinder Einzeltransporte hatten usw. Körperliche Einschränkungen für deren Ausgleich z.B. ein Rollstuhl unabdingbar ist, ist klar erkennbar und damit im Bereich der Akzeptanz. Alle Behinderungen, die im Bereich der Psyche oder kognitive Einschränkungen liegen, die z.B. eine Verdunkelung des Innenraums bedürfen oder eben ein Refugium darstellen, sind kaum vermittelbar, weil man sich diese besonderen Bedarfe nicht vorstellen kann. Ja, sie schlicht und einfach nicht versteht und damit Anträge immer wieder auf Ablehnung stoßen.
Das fehlende Bewusstsein für das „Andere“, ist ein gesellschaftliches Problem. Aber auch die Tabuisierung, die diesem Thema entgegengebracht wird. Selbst unter Menschen mit Behinderung gibt es hin und wieder Neid und Missgunst oder Aussagen wie: „für was braucht der/die denn das Merkzeichen aG“. Von Augenhöhe, von Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Wenn jedem Mitbürger bewusst wäre, dass es Jeden jederzeit, jeden Tag treffen kann. Eben weil es keine Garantie für ein gesundes, unbehindertes Leben gibt, sollte jeder bereit sein, sich diesem Thema zu öffnen und so langsam jedem Lebewesen Respekt und Anerkennung entgegenbringen, anstatt es auszugrenzen.
In Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention steht geschrieben:
Die Normalisierung, Integration und sozialpolitischen Konzepte wie Selbstbestimmung und Empowerment fokussieren das Recht auf volle und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensphasen und Lebensbereichen.
Viele Menschen wissen nicht, welche Auswirkungen überhaupt möglich sind. Eine Mobilitätshilfe? Was hat das denn mit Autismus zu tun?
Wir möchten an dieser Stelle ein wenig genauer darauf eingehen.
Der Bereich Autismus ist kompliziert, leider auch in Sachen Mobilität.
Ein Teil der Autisten kann rein funktional gehen, hat aber Einschränkungen im Gehen.
Ein Teil ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Hier liegt in der Regel eine zusätzliche körperliche Behinderung vor.
Ein Teil hat keine körperliche Einschränkung im Gehen, aber eine neurologische.
Die Auswirkungen sind für all jene Menschen gleich, sie sind nicht mobil.
Bei Menschen, die etwas gehen können, ist es immer schwierig deutlich zu machen, dass die Teilhabe eingeschränkt ist. Für uns unverständlich, man belegt so etwas immer mit einer Stellungnahme.
Leider haben viele Menschen noch immer im Kopf, dass ein Anspruch auf diese Hilfen ausschließlich einem Rollstuhlfahrer bzw. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (80% Schwerbehinderung auf untere Extremitäten) zusteht. Aber nicht nur diese Menschen brauchen Hilfe. Es ist im Grundsatz falsch zu denken, dass das Merkzeichen aG das Merkzeichen sei, das körperbehinderten Menschen mit einem Anspruch auf Eingliederungshilfe haben und durch das BTHG einen Anspruch auf einen Zuschuss zum behindertengerechten Fahrzeug. Dieser Zuschuss beträgt 22000€.
Der Antrag und die Auseinandersetzung sind leider äußerst schwierig. Die Ablehnungen bei Menschen ohne schwere Körperbehinderung sind wahrscheinlich, leider. Hier muss sich unbedingt endlich etwas ändern.
In den Köpfen aller Menschen ist noch immer Rollstuhl = behindert.
Dass es tatsächlich so sein kann, dass ein gehender Mensch eine größere Mobilitätseinschränkung besitzt als ein Mensch, der ein Körperbehinderung hat und im Rollstuhl sitzt ist unvorstellbar.
Im BTHG steht:
Es muss alles unternommen werden, um jederzeit die Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderung sicherzustellen, unabhängig von ihrer Behinderung!
Die Teilhabeeinschränkung ist maßgeblich.
Und was sind Mobilitätsleistungen :
• Führerschein für Menschen mit Behinderung
• Behindertengerechtes Auto
• Behindertenrabatt beim Autokauf
• Parken für Menschen mit Behinderung
• ÖPNV und Bahn fahren für Menschen mit Behinderung
• Wenn kein ÖPNV genutzt werden kann kommt ein Einzeltransport in Frage.
Gesetzestext zur Mobilität
Der Verbesserung der Mobilität dienen in Deutschland insbesondere die Regelungen über die unentgeltliche Beförderung (so im Schwerbehindertenrecht) schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Personennahverkehr nach §§ 145 ff SGB IX sind Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen zur Mobilität innerhalb der „Eingliederungshilfe“ ist, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Dabei muss die Art und Schwere der Behinderung kausal sein für die Unzumutbarkeit; infrastrukturelle Nachteile sind nicht zu berücksichtigen (BT-Drs. 18/9522: 265). Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, ergibt sich nicht aus § 83 SGB IX. Maßgeblich ist das für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltende Leistungsgesetz. Leistungen zur Mobilität werden in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 40 SGB VII), in der Kinder- und Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) und der Eingliederungshilfe nach den § 90 SGB IX ff. n.F. erbracht.
Die Leistungen zur Mobilität umfassen Leistungen zur Beförderung, etwa durch Beförderungsdienste oder mit Taxen (vgl. LSG Hamburg vom 12.02.2015, L 4 SO 62/13), sowie Leistungen für ein Kraftfahrzeug. Letztere sind jedoch nur möglich, wenn Leistungen zur Beförderung nicht zumutbar oder nicht wirtschaftlich sind (§ 83 Abs. 2 S. 2 SGB IX). Bemessung und Umfang der Leistungen werden in § 83 Abs. 3 SGB IX festgelegt bzw. bestimmen sich nach der Verordnung über die Kraftfahrzeughilfe. Hierdurch wird auf Dauer eine Parallelität zu den entsprechenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 Abs. 8 SGB IX erreicht.
Um Leistungen zur Mobilität aus der Eingliederungshilfe zu erhalten, gilt ab 1. Januar 2020, dass die leistungsberechtigte Person zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ständig auf die Nutzung des Kraftfahrzeugs angewiesen ist. Der Kostenträger hat die ständige Angewiesenheit auf ein Kfz (§114 SGB IX, Satz 1) zu prüfen und bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen. Hier braucht es selbstverständlich Stellungnahmen, Befunde. Eine Bedarfsermittlung im häuslichen Umfeld wird oft gewünscht, ist aber keine Pflicht.
Ein ICF-orientiertes Bedarfsermittlungsinstrument hat folglich alle Ebenen zu berücksichtigen, auf jeden Fall ist jedoch die Domäne der Aktivitäten und Teilhabe in der Beschreibung des Bedarfes für den Menschen mit Beeinträchtigungen/der antragstellenden Person laut BTHG zu berücksichtigen.
Dabei wäre aus der Nennung der Unterkapitel – der Lebenssituationen und Lebensbereiche der Aktivitäten und Teilhabe – im BTHG zu schließen, dass ausdrücklich jedes dieser Unterkapitel in der Bedarfsfeststellung zu berücksichtigen ist, d. h. die für die Beschreibung des Bedarfs individuell wichtigen Items zu benennen sind.
Von großer Bedeutung ist jedoch, dass ICF-Orientierung bedeutet, dass nicht aus einzelnen Items Bedarfe ermittelt werden können. ICF-Orientierung fordert grundsätzlich eine Gesamtschau aller Ressourcen und Beeinträchtigungen/Barrieren und ist als Beschreibung der aktuellen Situation (Leistung) und auch der angezielten Situation (Leistungsfähigkeit) des Betroffenen in seiner Umwelt zu verstehen. Gesamtplanung/Teilhabeplanung geht hiervon aus und muss ausgehend von den Wünschen zu einer Vereinbarung von Zielen und zu Art und Umfang von Leistungen kommen. Ausdrücklich verweist ICF-Orientierung darauf, dass nicht aus einzelnen Items Leistungen abgeleitet werden können.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um außerhalb des ÖPNV Mobilitätshilfe zu erhalten? ! Wichtig
„Es liegen aufgrund der Behinderung zwingende medizinische Gründe vor, die daran hindern, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. • Im Schwerbehindertenausweis sind die Merkzeichen aG (für außergewöhnliche Gehbehinderung), H (für hilflos) oder B (Begleitung erforderlich) vermerkt“312
Es braucht immer eine Stellungnahme.
Viele Familien kommen mit Beginn der Kita oder Schulzeit damit in Kontakt. Da soll das Kind in der Regel mit einem Sammeltransport fahren.
Das heißt: man bekommt eine Zeit gesagt, wann das Kind abgeholt wird. Im Auto sitzen meist zwischen 4 und 9 Kinder und natürlich der Fahrer.
Der Fahrer ist für die Fahrt zuständig und die Kinder sind mehr oder weniger auf sich alleine gestellt. Wenn es Streit gibt oder zu laut ist, sagt der Fahrer etwas.
Funktioniert das, ist der Sammeltransport in Ordnung.
Wenn Kinder im Auto aufstehen, sich abschnallen, schreien, sich schlagen, beißen und auf Ansagen nicht reagieren oder auch wenn ein Kind durch andere Kinder Leid erfährt, dann braucht es umgehend eine andere Lösung.
Auf Antrag mit Stellungnahme kann in so einem Fall ein Einzeltransport beantragt werden. Je nach Grund, meistens sind es mehrere Gründe, die auch schon ab Beginn so festgelegt werden.
Aber auch dann sitzt das Kind nur mit dem Fahrer im Auto. Braucht es jemanden der aufpasst, muss eine eigene Begleitperson beantragt werden. Dann gibt es zusätzlich eine Schulwegbegleitperson.
Im Fall von Autismus kann man überlegen (viele Kinder haben eine Schulbegleitung), ob das dann auch die Schulbegleitung übernehmen kann. Da besteht schon vertrauen. Dann beginnt die Kraft an der Haustüre.
Im Autismus Bereich ist immer auf Kontinuität zu achten, denn jede neue, weitere Person ist schwierig. Das betrifft natürlich alles, auch den Fahrdienst. ( Die Kinder haben ja so oder so ständig einen Wechsel an Fahrer, Schulbegleitern, Lehrern, Therapeuten usw. Da ist es wichtig wenigstens teilweise beständige zuverlässige Personen zu haben).
Kann ein Elternteil das Kind fahren, können Fahrtkosten erstattet werden.
Das hilft vielen Kindern mit Autismus, ist aber mit vielen Gesprächen, Stellungnahmen verbunden und muss natürlich jedes Jahr neu beantragt werden. Aber es hilft und Kinder und Jugendliche können so die Schule/Kita besuchen.
Autisten kommen oft schon am Morgen im Auto gestresst an.
Bitte gehen Sie nie von sich selbst aus, wenn neurotypische Menschen überarbeitet und überlastet sind, dann ruhen Sie sich aus und alles ist wieder gut. Das ist im Autismus-Bereich nicht der Fall. Ihre Belastung ist sehr viel höher, weil ihre Wahrnehmung eine völlig andere ist. Haben Sie schon mal nach einer OP sensorische Probleme gehabt? Das Ihnen jedes Geräusch schmerzt? Sie sind von allem und jedem belastet! Autisten fühlen sich immer so. Es ist also kein Wunder, dass ihr Bedürfnis, irgendwie Ruhe zu haben, groß ist.
Viele Menschen gehen von sich aus, was soll man auch sonst machen…Deswegen ist es so wichtig, darauf aufmerksam zu machen. Ein junger Mensch muss doch fit sein, er hat doch so viel Energie. Gerade dann, wenn zusätzlich ADHS vorliegt, kommt das immer wieder auf. Aussagen wie: Da wird gebrüllt, getobt, gerannt. Der ist doch nicht erschöpft.
Das Problem ist, dass Autisten aufgrund ihrer Wahrnehmung chronisch überlastet sind. Alle, immer.
Gesetze in der Eingliederungshilfe zur Mobilitätsfrage
§ 83 SGB IX Leistungen zur Mobilität
(1) Leistungen zur Mobilität umfassen
1.
Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst, und
2.
Leistungen für ein Kraftfahrzeug.
(2) Leistungen nach Absatz 1 erhalten Leistungsberechtigte nach § 2, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist. Leistungen nach Absatz 1 Nummer 2 werden nur erbracht, wenn die Leistungsberechtigten das Kraftfahrzeug führen können oder gewährleistet ist, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug für sie führt und Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht zumutbar oder wirtschaftlich sind.
(3) Die Leistungen nach Absatz 1 Nummer 2 umfassen Leistungen
1.
zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,
2.
für die erforderliche Zusatzausstattung,
3.
zur Erlangung der Fahrerlaubnis,
4.
zur Instandhaltung und
5.
für die mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs verbundenen Kosten.
Die Bemessung der Leistungen orientiert sich an der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung.
(4)
Sind die Leistungsberechtigten minderjährig, umfassen die Leistungen nach Absatz 1 Nummer 2 den wegen der Behinderung erforderlichen Mehraufwand bei der Beschaffung des Kraftfahrzeugs sowie Leistungen nach Absatz 3 Nummer 2.
Fußnote
(+++ § 83: Zur Anwendung vgl. § 114 +++)
Behindertenfahrzeuge, Ausstattung
Die notwendige Zusatz-Ausstattung richtet sich einerseits nach Ihren individuellen Bedürfnissen, anderseits auch nach den Auflagen Ihrer Fahrerlaubnis.
980Fahrzeuge schwerbehinderter Halter sind steuerbefreit, wenn diese Personen hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind (Schwerbehindertenausweise mit den Merkzeichen "H", "Bl" oder "aG"). Andere schwerbehinderte Personen können eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Informieren Sie sich über Parkplatzregelungen für Menschen mit Behinderungen beziehungsweise für Lenker, die Menschen mit Behinderungen als Beifahrerinnen und Beifahrer befördern (Dauer, Gebührenbefreiung) in ihrem Stadt oder Landkreis .
Bedarfe feststellen
Sehr geehrte Damen und Herren der Eingliederungshilfe, der Jugendhilfe, der Unfall- und Rentenkassen,
Aus vielen, vielen Erfahrungen und Gesprächen wissen wir, wie schwierig es oft ist, die besonderen Bedarfe im Autismus-Spektrum zu beurteilen.
Unsere tägliche Arbeit mit dem Autismus-Spektrum in allen Formen, gibt uns einen tiefen Einblick. Gerne teilen wir diese und bieten unser Wissen in verschiedenen Formen an:
Als Coaching für Ihr Team oder wir begleiten Ihre Bedarfsermittlung.
Um BTHG konform zu begutachten werden viele neue Dinge benötigt. So auch im Autismus-Spektrum. Durch unsere Unterstützung bekommen Sie einen reellen Einblick.
Wir erkennen sehr schnell, welche Themen für die jeweilige Person wichtig sind, welche veränderbar, welche manifest sind.
Sprechen Sie uns an.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um 1außerhalb des ÖPNV Mobilitätshilfe zu erhalten? ! Wichtig !
„Es liegen aufgrund der Behinderung zwingende medizinische Gründe vor, die daran hindern, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. • Im Schwerbehindertenausweis sind die Merkzeichen aG (für außergewöhnliche Gehbehinderung), H (für hilflos) oder B (Begleitung erforderlich) vermerkt“.
Wer oder was ist ein Euroschlüssel und warum braucht man diesen?
Der Euroschlüssel für Menschen mit Behinderung35214
Fahrt Ihr mit Eurem Kind in den Urlaub? Dann fahrt Ihr z. B. über die Autobahn. Die Toiletten sind oft nicht besonders angenehm.
Für Menschen mit Behinderung sieht das noch mal anders aus und dabei ist egal ob das Kind im Rolli sitzt, getragen werden muss, Euer Kind groß ist und abgelegt werden muss . Habt Ihr schon mal in einer Toilette mit Wickelstation ein Kind mit 5 oder 10 Jahren gewickelt? Genau, das geht nicht.
Auch beim Einkaufen im großen Kaufhaus hat man dieses Problem sowie an vielen weiteren Orten.
Zu Beginn waren die Toiletten für Menschen mit Behinderung offen, aber sie wurden oft verwüstet und verschmutzt, weswegen diese abgeschlossen wurden. So ist das bis heute. Natürlich kann man den Schlüssel beim Pförtner holen, aber auch das ist oft nicht so einfach.
Habt Ihr den Euroschlüssel, kommt Ihr in all diese Toiletten hinein.
Der Euroschlüssel wird oft auch als Euro Behindertenschlüssel bezeichnet. Dieser Ausdruck reduziert ihn auf das Öffnen von Toiletten, was aber nicht richtig ist und viele die diesen Schlüssel besitzen wissen gar nicht, dass sie mit diesem Schlüssel so viel mehr machen können, als nur die Behinderten Toiletten zu öffnen.
Der Euroschlüssel wird verwendet, damit Menschen mit Behinderung europaweit auf abgeschlossene Toiletten können, aber eben auch, um durch Absperrungen zu kommen.
Einige Beispiele:
Behindertentoiletten z.B. im Gebäude. Die Stadt und Landkreise, am Bahnhof, der Autobahn, Freizeitparks, Toren, Liften, Treppenliften, automatische Türen, einfach überall dort, wo es versperrt ist, für den Verkehr z.B. in Form eines Pfosten verwendet.
Überall dort, wo es Menschen mit einer Behinderung notwendig macht, dass sie irgendwo hinein oder durchkommen, kann der Euroschlüssel helfen. Es gibt ihn für so gut wie jede Türe und Sie können auch anregen den Euroschlüssel zu nutzen, sofern Sie einen Ort kennen wo es sinnvoll wäre.
Der 🔑 ist eine wirklich tolle Erleichterung.
Welche Voraussetzung muss vorliegen um diesen Schlüssel zu bekommen?
Um den Euroschlüssel zu bekommen, damit Sie Zugang zu öffentlichen Behinderten-Toiletten und Behindertenaufzügen erhalten, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Im Schwerbehindertenausweis müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Die Merkzeichen: aG, B, H oder BL unabhängig der %.
oder das Merkzeichen G mit mind. 70%.
Der „CBF Darmstadt“ vertreibt Deutschlandweit den Euroschlüssel. Hier kann er bestellt werden.
CBF Darmstadt e. V.
Adresse: Pallaswiesenstraße 123a, 64293 Darmstadt
Telefon: 06151 8122-0
Telefax: 06151 8122-81
E-Mail: [email protected]
Senden Sie bei Bestellung des Schlüssels eine Kopie (Vorder- UND Rückseite, auf einem Din A4 Blatt!) Ihres Behindertenausweises oder eines anderen Nachweises mit, ohne den kein Schlüssel erhältlich ist.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen:
• Der Euro-WC-Schlüssel darf nur von Personen benutzt werden, bei denen aktuell mindestens eins unserer Bezugskriterien erfüllt ist.
• Der Euro-WC-Schlüssel darf nicht an Angehörige, Freunde usw. ausgeliehen werden.
• Es ist nicht gestattet mit Hilfe des Euro-WC-Schlüssels unberechtigten Personen Zugang zu Behindertentoiletten zu verschaffen.
• Nach der Benutzung muss die Toilette wieder verschlossen werden.
• Im Interesse aller NutzerInnen muss die Toilette pfleglich behandelt werden.
• Es ist nicht gestattet den Euro-WC-Schlüssel zu vervielfältigen.
Bitte beachten Sie auch folgende Info:
die Nutzung des Euro-WC-Schlüssels ermöglicht nicht automatisch eine kostenlose Nutzung der Toilette.
Sie wollen einen Schliesszylinder für den Euroschlüssel in Ihrem Unternehmen, Organisation, Institution ? Hier können Sie ihn beziehen:
Der Euroschlüssel e.K. – Inh. Anita Dederichs
Adresse: Hagenstraße 12, 53332 Bornheim
Telefon: 02227 1721
Telefax: 02227 6819
E-Mail: [email protected]