Merkzeichen aG bei AUtismus
Menschen drängeln sich in der Straßenbahn, das Licht im Fahrzeuginnenraum flackert, Fahrgäste reden durcheinander, jemand schlürft Kaffee, ein anderer riecht nach Bier: In öffentlichen Verkehrsmitteln kann es hektisch zugehen, es riecht, man drängelt, es ist laut…Für viele Menschen mit Autismus ist die Nutzung des ÖPNV dadurch unmöglich. Oder sie sind nach einer solche Fahrt völlig erschöpft und zu nichts mehr in der Lage.
Aber auch fehlende Kommunikation, Handlungsplanung, Vorstellung ermöglichen einer Person mit Autismus keine Flexibilität im Handeln und dadurch kann die Mobilität massiv eingeschränkt sein.
Welche autistischen Besonderheiten sind bei der Teilhabe besonders betroffen?
Geräuschempfindlichkeit
Geruchsempfindlichkeit
Die Ablehnung, Räume zu betreten oder in Fahrzeuge einzusteigen, kann eine Reaktion auf Gerüche sein. Es gibt hier aber weitere Situationen, Gründe die das unmöglich machen.
Visuelle Empfindlichkeit
Autisten benötigen aufgrund der Proxemik (notwendig empfundene räumliche Distanz) mehr Raum. Sie fühlen sich unter anderem eingeengt, wenn Menschen ihnen zu nah kommen. Ertragen teilweise keinerlei Berührung. Auch hier gibt es Unterschiede.
Einige ertragen keine Menschen um sich, oder sind nur in der Lage ihr Haus zu verlassen mit einer bestimmten Person und auf eine ganz besondere Weise.
Es gibt eine Fülle an Schwierigkeiten, Problemen die dringend Berücksichtigung benötigen. Nur so, kann sich die jeweilige Person entfalten und weiter entwickeln.
Da ist ein 5-jähriges Kind das nur im Reha-Buggy nach draußen kann.
Ein 10-jähriges Mädchen schafft es nur im Rolli einzukaufen. Nur so kann sie sich sicher fühlen und hat eine Rückzugsmöglichkeit wenn sie nicht mehr kann.
Ein junger Mann steigt nur in das immer gleiche Auto ein, mit der gleichen Person.
Ein 40-jähriger Mann bewegt sich grundsätzlich nur vorwärts wenn er geführt wird.
Man hat das Problem, dass keine größere Distanz zurückgelegt werden kann und irgendwann kann man sich sein Kind nicht mehr unter den Arm klemmen und tragen. Beispiel beim Arztbesuch, der ja immer wieder nötig ist.
Allen gemeinsam ist, dass man bei Nichtbeachtung mit Eskalation rechnen muss und/oder dass die jeweilige Person nicht mehr handlungsfähig ist.
Es folgt: Weglaufen, Spucken, Haare ziehen, um sich schlagen oder etwas werfen, um einige Beispiele zu nennen.
Genau das sollte dringend vermieden werden. Uns geht es nicht nur um Verhinderung von Eskalationen, wo auch immer, mit Auswirkungen wie auch immer, wir wollen, dass die Menschen vorankommen und sich entwickeln können (das man alles versucht erzieherisch einzuwirken, versteht sich von selbst).
Diese Entwicklungen sind oft möglich mit viel Zeit, genauer Abstimmung, Förderung und Nachteilsausgleichen und deutlichen klaren Ansagen. Unter Beachtung des Alters und der Gefühle. Wir nennen das, weil im Autismus-Spektrum oft Teilbereiche super entwickelt sind und andere Bereiche Jahre zurück liegen.
Da es bisher noch nicht so verbreitet ist, nennen wir diese Möglichkeit. Das Ganze kann getestet werden und ist bei Autismus-Spektrum sinnvoll.
Zitat:
Die Skala der Emotionalen Entwicklung – Diagnostik (SEED) hilft, die Betreuung von Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung auf die basalen emotionalen Bedürfnisse der Klienten abzustimmen, so dass diese mehr im Einklang mit sich selbst und ihrer Umwelt leben können.
Das Verhalten und die Bedürfnisse eines Menschen werden maßgeblich von seinem emotionalen Entwicklungsstand beeinflusst.
Ein individueller Transport ist dann notwendig.
Zu erklären wieso ein Kind, ein Jugendlicher oder Erwachsener eben nur auf eine ganz bestimmte Weise mobil sein kann, stößt seit Jahren immer wieder auf Unverständnis bzw. aufAblehnungen.
Es gibt aber seit der Neufeststellung 2018 mehr Menschen mit dem Merkzeichen aG bei und mit Autismus.
Wir haben gerade erst wieder eine Familie begleitet, die endlich die Anerkennung bekommen hat.
Hinweise zur Rechtslage:
§ 229 SGB IX in der Fassung des Bundesteilhabegesetzes vom 23.12.2016
Es muss auf das “gesamte Lebensumfeld“ abgestellt werden.
Denn es kommt auf eine Teilhabebeeinträchtigung in allen Lebenslagen an.
Das wird oft wichtig sein, da immer wieder das Gehen von kleinen Strecken, Grund der Ablehnung war/ist.
Merkzeichen aG ist noch immer eine Seltenheit. Wir kennen einige Menschen mit Autismus,die dringend das Merkzeichen benötigen. Menschen, die in ihrer Mobilität so sehr eingeschränkt sind, dass sie ans Haus gefesselt sind.
Die Vergabe des Merkzeichen aG, bei Autismus ist bisher noch selten. Nach wie vor wird die Vergabe von den meisten Menschen ausschließlich auf eine schwere körperliche Behinderung abgestellt. Doch durch das BTHG hat es sich verändert.
Wir haben schon einige Anträge begleitet.
Zitat :
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und Fortbewegung – dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen – aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind. Verschiedenste Gesundheitsstörungen (insbesondere Störungen bewegungsbezogener, neuromuskulärer oder mentaler Funktionen, Störungen des kardiovaskulären oder Atmungssystems) können die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Diese sind als außergewöhnliche Gehbehinderung anzusehen, wenn nach versorgungsärztlicher Feststellung die Auswirkung der Gesundheitsstörungen sowie deren Kombination auf die Gehfähigkeit dauerhaft so schwer ist, dass sie der unter Satz 1 genannten Beeinträchtigung gleich kommt
ZUERKENNUNG DES MERKZEICHENS AG FÜR EINE AUSSERGEWÖHNLICHE GEHBEHINDERUNG BEI AUTISMUS
Ein Beispiel Auszug eines Urteils
Zitat:
Ein Betroffener ist bei erforderlicher Beförderung mit Reha-Buggy aG-berechtigtem Personenkreis gleichzustellen
Das Merkzeichen aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung eines schwerbehinderten Menschen setzt voraus, dass die Einschränkung der Gehfähigkeit dauerhaft besteht. Bei einer Hirnleistungsschwäche (hier: Autismus und Entwicklungsverzögerung) kann von einer verminderten Gehfähigkeit als Voraussetzung der Zuerkennung des Merkzeichens aG dann ausgegangen werden, wenn der Betroffene aufgrund der Auswirkungen seiner Erkrankung auch mit einer verantwortungsbewussten Begleitperson nicht mehr geführt werden kann, sondern eine Beförderung mit einem Reha-Buggy erforderlich ist.
Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen hervor.
Der 2013 geborene im Landkreis Gießen lebende Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens leidet an einem schwerstgradig ausgeprägten Autismussyndrom und ist nicht in der Lage Handlungen zu planen und alleine durchzuführen. Er kann sich alleine weder orientieren noch Gefahren einschätzen und muss die gesamte Zeit beaufsichtigt werden. Eine erwachsene Person allein kann den Kläger trotz voller Umklammerung des Oberkörpers praktisch nicht festhalten.
Feststellung des Merkzeichens aG abgelehnt
Der Beklagte lehnte mit den angefochtenen Bescheiden vom 24. Januar 2017 und 24. März 2017 die Feststellung des Merkzeichens aG ab. Mit der im April 2017 erhobenen Klage macht der Kläger geltend, dass er dem aG-berechtigten Personenkreis gleichzustellen sei.
SG:
Kläger ist im Hinblick auf mentale Beeinträchtigung aG-berechtigtem Personenkreis gleichzustellen
Nach weiteren umfassenden Ermittlungen gab das Sozialgericht Gießen der Klage statt. Die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Gehbehinderung seien in § 229 Abs. 3 SGB IX geregelt. Der Kläger gehöre zwar nicht zu dem im Gesetz beschriebenen Personenkreis, wenn lediglich auf sein physisch mögliches Gehen abgestellt werde. Im Hinblick auf seine mentale Beeinträchtigung (schwerstgradig ausgeprägtes Autismussyndrom) sei er diesem Personenkreis jedoch gleichzustellen. Denn er sei nicht in der Lage selbständig zielgerichtet auch unter Zuhilfenahme einer Begleitperson eine auch nur geringfügige Strecke zurückzulegen. Bei der ausgeprägten mentalen Behinderung des Klägers sei jederzeit damit zu rechnen, dass er sich von der jeweiligen Begleitperson losreiße, von dieser weglaufe oder in impulsiven/aggressiven Ausbrüchen gegen die Begleitperson oder Dritte losgehen könnte.
Behindertengerechtes Fahrzeug
Wir wollen hier den Weg einer Familie aufzeigen, zum behindertengerechten Fahrzeug. Wir hoffen, dass es einigen Menschen hilft, sich auf so einen Weg vorzubereiten. Natürlich begleiten wir Euch auch gerne auf einem solchen Weg. Auch gerne in Abstimmung mit dem MMB.
Neben dem Einblick für Betroffene, soll auch ein Einblick für alle anderen Menschen dafür sorgen, dass man mehr Feingefühl entwickeln kann, dass Behinderung eben nicht nur auf einen Rollstuhl begrenzt ist. Dass man nach Lösungen sucht, statt Druck zu machen.
Ganz einfache Dinge wie spontan ein Eis kaufen, in den Park gehen, zum Getränkemarkt, Dinge, die alle Menschen selbstverständlich erleben, sind hier nicht möglich. Bei Menschen, denen es so geht, bleibt nur Zwang und/oder Gewalt, um sie in einen Bus oder ein Auto zu bringen. Im vorliegenden Fall liegt eine Mehrfachbehinderung vor, wodurch die Teilhabe extrem eingeschränkt ist.
Da hilft weder gut zureden, noch als Mutter mit irgendetwas zu locken, auch nicht auf den Tisch zu hauen. Immer wieder gibt es Menschen die genau diese Dinge fordern, die den Eltern anlasten, sie seien unfähig dafür Sorge zu tragen das Ihr Kind regelmäßig ankommt. Doch was macht das mit Menschen, wenn sie schon in ihrer Kindheit so etwas erleben müssen? Wenn nur noch Teilnahmslosigkeit, Selbstaufgabe übrig bleibt? Nichts.
In solchen Fällen versagt alles auf ganzer Linie und das nur weil man nicht nachvollziehen kann und glaubt was benannt wird. Das Verständnis für Menschen, die nun mal anders sind, muss endlich wachsen.
Die Formen der Mobilität sind so unterschiedlich, wie die Menschen, die sie benötigen. Für den Einen ist Mobilität die Fähigkeit, von A nach B zu kommen. Die anderen, wie hier in diesem Beispiel, die kognitive, autistische Einschränkungen haben, haben es extrem schwer, auch wenn hier die Beteiligten immer wieder einen Rollstuhl benötigen. Ihre Bedarfe deutlich zu machen, verlangt eine Begutachtung eines Menschen, der sich mit dieser Behinderung auskennt. Aber das ist praktisch unmöglich. Die Vorstellung, dass es einen Menschen so sehr behindern kann im Alltag, ist oft unvorstellbar. Unsichtbare Behinderungen anzuerkennen und so anzunehmen, fällt generell schwer. Das darf so nicht sein und muss aufhören, denn alle Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe. Ob und wie es gelingen kann, das können nur die Betroffenen selbst und die nächsten Angehörigen beurteilen. Denn sie sind es auch, die es in die Tat umsetzen müssen. Sie sind es, die Wochen und Monate lang kämpfen, daran arbeiten, dass es gelingt. Sie wissen, was belastet und entlastet.
Tag für Tag hören wir von Angehörigen, wie schwer es ist und wie einem unterschwellig deutlich gemacht wird: „Wir müssen das erst prüfen“. Dieses Misstrauen gegenüber Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen ist schlimm. Ständig muss man mit dem Gefühl leben, dass andere Menschen glauben, man würde etwas ungerechtfertigter Weise wollen. Die Menschen, die prüfen sollten sich versuchen hineinzuversetzen, was es heißt keine Mobilität, Assistenz, Schulbegleitung usw. zu erhalten. Sie sollten sich Stellen suchen zur Zusammenarbeit, wenn es um Situationen geht, die schwierig sind. Viele Angehörige undBetroffene fühlen sich als Bittsteller. Dabei sollte es selbstverständlich sein.
In der Realität entscheidet aber ein Mensch, der die behinderte Person und ihre Fähigkeiten nicht kennt oder kaum kennt.
Niemand kann alle Krankheiten/Behinderungen genau kennen, aber die Menschen selbst und ihre Angehörigen tun das. Sie setzen sich intensiv damit auseinander, auf ganzer Linie. Sie sind es, die gefragt werden sollten. Auf diese Worte sollte am meisten gesetzt werden um Inklusion umzusetzen.
Wenn dann Teilhabe gelingt, ist das ein unglaublich wertvolles, Selbstbewusstsein förderndes Gefühl, dass die Menschen mit Behinderung stärkt und gleichstellt. Der Wunsch aller Menschen definiert sich nicht an der Behinderung, an der Einschränkung. Nein, sondern an dem wie selbstverständlich wir die Gesellschaft dort unterstützen, wo es Unterstützung braucht.
Gemeinsam mit der Hilfe des MMB (Mobil mit Behinderung) konnte ein Behinderten gerechtes Fahrzeug realisiert werden.
Ein Wort Des Vorsitzenden Herrn Heinrich Buschmann von Mobil mit Behinderung
Mobilität ist mehr als nur „Bewegung“ – es bedeutet „Freiheit“.
Sich frei in seinem Umfeld, der Gesellschaft oder der Natur bewegen zu können ist einer der wichtigsten Faktoren im Leben eines Menschen mit Behinderung. Dabei spielt es keine Rolle, ob ursächlich eine körperliche, kognitive oder psychische Einschränkung vorliegt.
Ein, auf die Behinderung abgestimmtes, angepasstes Fahrzeug, ist der Garant diese Freiheit erleben zu können.
Wobei sich die Anpassung im einfachsten Fall eine kostengünstige Verdunkelung des Innenraums, zur Wahrung der Intimsphäre, bis hin zum aufwendigen Sonderumbau für den Transport eines schweren elektrischen Rollstuhls gestalten kann. Der behindertengerechte Umbau hat die Aufgabe, die behindertenbedingten Defizite auszugleichen.
Ein Maßstab kann hier nicht angelegt werden. Einzig und allein die besonderen Bedarfe/Anforderungen, die das vorliegende Behinderungsbild/Krankheitsbild auferlegt, müssen einen Ausgleich erfahren.
Nur dann wird die dadurch erlange Mobilität zur „Freiheit“. Nur dann kann der Mensch mit Behinderung sich gleichwertig in seinem Rahmen „bewegen“.
Die Organisation „Mobil mit Behinderung e. V.“ stellt sich genau dieser Aufgabe. Wie hier im vorliegenden Fall von Menschen mit Autismus. Für sie ist so ein Fahrzeug auch ein Refugium, ein Rückzugsort, der ihnen vertraut ist und Sicherheit bietet. Nur dadurch ist es möglich Mobilität zu erleben.
Leider ist dies im Bewusstsein mancher Menschen und Behörden noch nicht angekommen. Körperliche Einschränkungen für deren Ausgleich z.B. ein Rollstuhl unabdingbar ist, ist klar erkennbar und damit im Bereich der Akzeptanz. Alle Behinderungen, die im Bereich der Psyche oder kognitive Einschränkungen liegen, die z.B. eine Verdunkelung des Innenraums bedürfen oder eben ein Refugium darstellen, sind kaum vermittelbar, weil man sich diese besonderen Bedarfe nicht vorstellen kann. Ja, sie schlicht und einfach nicht versteht und damit Anträge bei Behörden immer wieder auf Ablehnung stoßen.
Es ist ein generelles Problem unserer Gesellschaft. Das fehlende Bewusstsein für das „Andere“. Aber auch die Tabuisierung, die diesem Thema entgegengebracht wird. Von Augenhöhe, von Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Wenn jedem Mitbürger bewusst wäre, dass es Jeden jederzeit, jeden Tag treffen kann. Eben weil es keine Garantie für ein gesundes, unbehindertes Leben gibt, sollte jeder bereit sein, sich diesem Thema zu öffnen und so langsam jedem Lebewesen Respekt und Anerkennung entgegenbringen, anstatt es auszugrenzen.
Es war ein sehr langer, anstrengender Weg bis es soweit war……
Durch die Mitgliedschaft bei Mobil mit Behinderung gab es die perfekte Unterstützung. Gespräche, Listen und viel Erfahrung.
Also hieß es zunächst sparen, um die erste Runde stemmen zu können. Geklärt wurde: Welche Unterlagen werden benötigt?
Einige Gespräche mit dem MMB zur Klärung des Bedarfs. Welche Hilfen man schon genutzt hat, was für ein Fahrzeug benötigt wird. Ein wichtiger Punkt ist auch der Umbau. Braucht es eine Rampe? Braucht es Spezialgurte, Sicherungen? Einen Spezialsitz?
Neben einem Budget für Papier, Tinte, Kuverts, Briefmarken, ev. einen Drucker, falls man keinen besitzt … wird unbedingt noch etwas benötigt: Die mentale Stärke, Geduld, Ausdauer und Durchhaltevermögen.
Das ist nicht zu unterschätzen. Es ist viel zu tun über einige Monate.
Nachdem also die Vorgespräche gelaufen waren und etwas Geld gespart war, konnte es aktiv losgehen.
Das erste war das Erstellen eines Briefes in Abstimmung mit dem MMB. Das Festlegen bzw. Entscheiden auf ein Fahrzeug bzw. eine Größe. Je nach Situation kann das verschieden sein, hier wurden verschiedene Fahrzeuge angeschaut, um besser entscheiden zu können.
Es braucht einen Haushaltsplan, einen Sozialbericht und natürlich ein Gutachten vom Facharzt zur Behinderung und eine Stellungnahme speziell zum Fahrzeug.
Los ging es!
Ein Brief waren in diesem Fall 11 Seiten. Diese mussten 150 mal in Farbe ausgedruckt werden. Angeschrieben wurden Stiftungen, Vereine, sonstige Spender.
Alle Blätter wurden sortiert und in Kuverts gesteckt, frankiert und beschriftet.
Bis dahin hat man schon einiges zu tun.
Wenn sie dann verschickt sind, beginnt das spannende Warten…
In der Regel kommen die ersten Reaktionen so nach 3 oder 4 Wochen. Zumindest war es hier so. Sehr viele haben Nachfragen, auf die man reagieren muss, bis dann eine Entscheidung für oder gegen eine Spende ausgesprochen wird. Es ist also normal, dass man mehrere Briefe an einen und denselben Empfänger senden muss.
Rund die Hälfte der 150 Angeschriebenen hatte mehrere Nachfragen. Das heißt immer wieder ergänzen, Briefe schreiben, Unterlagen besorgen und verschicken. Von 20 Stellen kam keine Reaktion. 30 Stellen lehnten direkt an, weil sie keine Fahrzeuge fördern würden oder ohne Angabe eines Grundes. Der Rest hat entweder sehr schnell reagiert und bewilligt, angerufen und nachgefragt und dann bewilligt oder abgelehnt.
Am Ende waren es ca. 35 Bewilligungen, die den Traum wahr werden ließen.
Im vorliegenden Fall dauerte das Ganze alles in allem 1 Jahr. Dann konnte dieses Fahrzeug angeschafft werden.
Allein die Suche nach dem Fahrzeug dauerte 6 Monate.
Sicherlich hat das mit der besonderen Größe des Fahrzeuges zu tun. Aber ebenso mit den Nachwirkungen von Covid-19 und dem Ukraine-Krieg. Auch der Umstand, dass in Deutschland keine 7-Sitzer mehr produziert werden, hat dazu beigetragen.
Als dann das Fahrzeug gefunden wurde, jubelten alle. Es braucht ein Autohaus.
Nun konnte endlich der Gesamtfinanzierungsplan fertiggestellt werden und mit der Rechnung vom Autohaus ging noch einmal ein Brief an alle Spender, die zugesagt hatten.
Fast zeitgleich musste der Kaufvertrag geschlossen werden, damit das ausgesuchte Fahrzeug nicht doch noch verkauft wird.
Das Autohaus hat etwas Arbeit mit dem Kauf, denn ein Teil der Spender überweist an das Autohaus. Heißt, die Eingänge müssen geprüft werden und immer wieder abgeglichen werden, damit man genau weiß welches Geld schon eingegangen ist. Ein großer Teil hat auf das Spendenkonto, das beim MMB hinterlegt wurde, überwiesen. Das war super unkompliziert. Dieser Betrag geht am Ende dann ebenfalls an das Autohaus, wenn die Eingänge abgeschlossen sind.
Das heißt, es werden immer eine Menge Buchungen eingehen, bis das Fahrzeug finanziert ist. Und das dauert eben auch nicht nur 2 Tage. Es war völlig unterschiedlich.
Nun endlich bekommt man die Auto-Papiere zur Anmeldung.
Jetzt konnte endlich das Fahrzeug angemeldet und versichert werden. Da so ein Fahrzeug ja für Menschen mit Behinderung ist, wird es in der Regel auch auf diesen angemeldet. (Hier gibt es ganz besondere Voraussetzungen für die Anmeldung, aber auch für das Fahren selbst. Ist das Fahrzeug auf die behinderte Person angemeldet, muss diese bei Fahrten anwesend sein, oder man ist im Auftrag der behinderten Person unterwegs.)
Die Versicherung muss ausgesucht werden und hier ist eine gute Beratung wirklich wichtig, denn die Unterschiede sind enorm.
Wer fährt das Fahrzeug? Die Eltern? Assistenzen? Viele Personen oder eine Person? Die behinderte Person selbst? Was ist in einem Schadensfall, gibt es ein Ersatzfahrzeug bei Unfall, wird es in die Werkstatt gebracht, etc.?
Je nach Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kann die Steuer für das Fahrzeug durch den Zoll ermäßigt oder ganz befreit werden. Um die Anmeldung, Versicherung und Steuerbefreiung zu erledigen, braucht man die Autopapiere, den Ausweis, den Schwerbehindertenausweis, ein Nummernschild und ungefähr 80 Euro, denn natürlich kostet das Nummernschild und die Anmeldung Geld. Die Formulare füllt man direkt vor Ort aus und meistens kann beim Anmelden des Fahrzeugs direkt auch der Antrag für den Zoll ausgefüllt und weitergeleitet werden.
Jetzt kann das Fahrzeug abgeholt werden. Ob dieser Moment nur der Familie gehört, ob Presse dabei ist, Fotos geschossen werden, ist individuell verschieden.
Dieser Moment ist wunderbar und sehr besonders. Dann fährt man zum ersten Mal mit dem eigenen
Fahrzeug und so langsam wird einem bewusst, dass es wirklich geklappt hat. Man fährt nach Hause und richtet das Fahrzeug her.
Die Übergabe des Fahrzeuges ist ein magischer Moment.
Zu guter Letzt, kommt noch einmal eine Runde Briefe schreiben, eine Herzensangelegenheit: Danke sagen!
All diesen Spendern zu danken, macht man gerne. Denn sie waren es, die erfasst haben, unter welcher schlimmen Situation alle gelitten haben. Sie sind unbürokratisch zur Seite gestanden.
All die Spender leisten etwas großartiges in unserer Gesellschaft. Ohne sie wären sehr viele Menschen ohne Mobilität.
Schwerbehinderte Menschen die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), hilflos (Merkzeichen H) oder blind (Merkzeichen Bl) sind, sind berechtigt mit Kraftfahrzeugen auch ohne Feinstaubplakette die Umweltzonen zu befahren. Das Kraftfahrzeug muss nicht selbst von der schwerbehinderten Person geführt werden und es muss auch nicht auf diesen zugelassen sein.
Zum Nachweis reicht die Rückseite des Schwerbehindertenausweises oder der blaue EU-Parkausweis aus, welcher gut sichtbar in der Windschutzscheibe ausgelegt wird.