Das Aktionsbündnis

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Umsetzung von §33 Absatz 5c SGB V muss diskutiert und Maßnahmen zeitnah auf den Weg gebracht werden

Aktionsbündnis gründet fachübergreifende Arbeitsgruppe und rehaKIND lädt am 25.03.2025 zum ersten Gespräch ein.

Am 28.02.2025 wurde das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) veröffentlicht und damit wirksam. In § 33 SGB V wurde Absatz 5c eingefügt: Dieser ermöglicht eine schnellere Hilfsmittelversorgung ohne Prüfung durch die Kassen bzw. den MD für Verordnungen/Empfehlungen von Hilfsmittelversorgungen aus dem SPZ/ MZEB.

Zitat aus dem Bundesgesetzblatt:

…Nach § 33 Absatz 5b wird folgender Absatz 5c eingefügt:
„(5c) Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels wird vermutet, wenn sich der Versicherte in einem sozial-
pädiatrischen Zentrum, das nach § 119 Absatz 1 ermächtigt wurde, oder in einem medizinischen
Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, das
nach § 119c Absatz 1 ermächtigt wurde, in Behandlung befindet und die beantragte Hilfsmittelversorgung von
dem dort tätigen behandelnden Arzt im Rahmen der Behandlung innerhalb der letzten drei Wochen vor der
Antragstellung empfohlen worden ist.“

Was heißt das in der Umsetzung?

Patienten sind regelmäßig in SPZs vorstellig und bekommen dort vom behandelnden Arzt/ der behandelnden Ärztin eine Verordnung ausgestellt. Diese gilt als medizinisch notwendig und wird zukünftig nicht mehr von den Kassen daraufhin überprüft.
Ebenfalls möglich ist eine Verordnung von einem Facharzt außerhalb des SPZs/ MZEBs, wenn die Verordnung an ein SPZ/ MZEB weitergereicht und dann dort empfohlen wird.

Die Schaffung funktionierender Strukturen hat hohe Priorität

Es geht nun darum, funktionierende Strukturen mit passenden Schnittstellen zu schaffen, zukunftsfähige Software-Lösungen zu entwickeln und kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zu identifizieren, damit betroffene Familien den Paragrafen schnell nutzen können. Dabei müssen föderale und regionale Strukturen berücksichtigt werden.

Konkret sind folgende Fragen zu klären:

• IT-Anforderungen und notwendige Prozessanpassungen bei Kostenträgern
• Gestaltung von Verordnungen für Ärzte außerhalb von SPZ/MZEB
• Standardisierung der Prozesse, um eine Überlastung der SPZ/MZEB zu vermeiden
• Definition der Voraussetzungen für den Status „regelmäßig“ im SPZ

Eine übergreifende Arbeitsgruppe wird sich am 25.03.25 mit diesen und weiteren Fragen zur Umsetzung des §33 Absatz 5c befassen.


Nach 4 Jahren kontinuierlicher Bemühungen mit der Unterstützung vieler Beteiligter ist es nun kurz vor der Verabschiedung nun im Februar.
 
Mit der Hilfe zahlreicher Unterstützer*innen, vielen Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten, Stellungnahmen und einem parlamentarischen Frühstück wurde bis zum Schluss der Gesetzesentwurf immer wieder präsent gemacht. Diese
kontinuierlichen Bemühungen gipfelten in der Verabschiedung des Gesetzes, welches bei allen Beteiligten fachliche und finanzielle Ressourcen einsparen wird. Die Unterstützung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Jürgen Dusel sei an dieser Stelle besonders erwähnt.
Ein so wichtiger Schritt zur bedarfsgerechten Versorgung von Kindern und Jugendlichen denn SIe benötigen schnelle Hilfe.
Die Verabschiedung dieses Gesetzes stellt einen bedeutenden Schritt für die zeitnahe un bedarfsgerechte Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Hilfsmitteln dar. Durch die Anerkennung der Expertise von Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung
(MZEB) wird der Prozess der Hilfsmittelbewilligung erheblich erleichtert und beschleunigt.
 
„Noch muss das Gesetz durch den Bundesrat, bevor es wirksam werden kann,“ erklärt Christiana Hennemann. „Es ist ein wichtiger Schritt in die bedarfsgerechte Versorgung behinderter junger Menschen und sichert deren Teilhabe und Zukunft. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis und den betroffenen Familien werden wir nun die Umsetzung des Gesetzes
aufmerksam verfolgen.
 
Wir sind unfassbar glücklich über diesen Schritt, denn der Kampf um ein Hilfsmittel für die betroffenen Familien war und ist bisher eine Zumutung die zu Lasten der Entwicklung der Menschen mit Behinderung geht.
 
Selbstbestimmt Autistisch 2019 e.V. Bedankt sich bei allen für das stetige Kämpfen und durchhalten.

Dem §33 SGB V wird folgender Absatz 5c hinzugefügt:
 
„Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels wird vermutet, wenn sich der Versicherte in
regelmäßiger Behandlung in einem sozialpädiatrischen Zentrum, das nach §119 Absatz 1
ermächtigt wurde, oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit
geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, das nach §119c Absatz 1
ermächtigt wurde, befindet, und die beantragte Hilfsmittelversorgung von dem dort tätigen
behandelnden Arzt im Rahmen der Behandlung innerhalb der letzten 3 Wochen konkret
empfohlen worden ist.“ (Auszug aus der Gesetzesvorlage)

Wir bleiben weiterhin dran.


Neues Gesetz zur beschleunigten Bewilligung von HIMI
Endlich! Wir stehen kurz vor der Umsetzung das HIMI die durch SPZ oder MZEB verordnet wurden, keine Genehmigung mehr benötigen.
Wir, das Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung, fordern zur Sicherung eines selbstbestimmten und selbständigen Lebens aller Kinder- und Jugendlichen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten (§1 GG)
Transparenz im Prozess der Heil- und Hilfsmittelversorgung.
Kommunikation und Abläufe zwischen Patienten, Verordnern, Leistungserbringern und Krankenkassen so zu verändern, dass kurzfristig und unbürokratisch zielgerichtete Entscheidungen getroffen werden können zur bedarfsgerechten Versorgung.
 
Prüfungen durch den MD einzusparen, wenn aus einem SPZ/ spezialisierter Klinik/ Einrichtung Hilfsmittel verordnet werden, da keine zusätzliche fachliche Kompetenz durch den MD zu erwarten ist.
Regionale Hilfsmittelversorgung mit Leistungserbringern vor Ort sicher zu stellen, da kostensparende Sonderverträge mit anderen Leistungserbringern ohne Rücksprache mit dem Verordner zu unbefriedigenden Versorgungen und ggfs. teuren Nachbesserungen führen.       
                                               
Nur wenn wir zusammenhalten werden wir ein inklusives Deutschland!
 
Nur so, werden wir den Menschen gerecht wie es das Bundesteilhabegesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt.
  Ob im  Aktionsbündnis, oder dem Kampf gegen das IPReG, für die Rechte der pflegenden Angehörigen, für ein gerechtes  Entlastungsbudget wir kämpfen gemeinsam Hand in Hand. 
 
Für ein selbstbestimmtes selbständiges Leben ALLER!

HILFSMITTEL ANTRÄGE BEGLEITEN


Für mehr Infos und oder eine Begleitung bitten wir um Kontaktaufnahme


Viele Menschen mit Autismus haben zusätzlich eine körperliche Behinderung. Eine Parese, EDS, eine genetische Auffälligkeit oder eine hypotone Muskulatur… der Großteil aller Autisten*innen hatte vor der Autismus-Spektrum Diagnose eine so genannte körperliche Entwicklungsverzögerung/ Störung wie: Hypotone Muskulatur, Skoliose, oder auch oben genannte Krankheiten/Behinderungen. 
Sind die Kinder klein, bekommen sie im SPZ Physiotherapie im Rahmen der Frühförderung. Mit der Autismus-Diagnose steht diese im Vordergrund. Das natürlich nicht ohne Grund. 
Manchmal sind die Kinder wild, haben starken Bewegungsdrang und niemand denkt mehr daran, dass hier eine Muskel-Hypotonie vorliegt.  
Wenn was auffällig ist, ist es der Autismus, sind es die Wahrnehmungsbesonderheiten, die eben benannt werden.  
Natürlich muss man sich immer wieder bewusst machen, dass solch eine Wahrnehmungsstörung den ganzen Menschen beeinflusst.  
Da kann auch etwas für das Zappeln auf dem Stuhl verantwortlich sein, das nichts mit Autismus zu tun hat oder es gibt eine Kombination. Leider stehen oft der Autismus und die Beseitigung von Verhaltens im Vordergrund. Dann kann es vorkommen, dass nicht so auffällige Themen untergehen.  

Wie läuft das mit Hilfsmitteln ? Woher weiss ich was ein Hilfsmittel ist? Wie gehe ich vor ?


Wird ein Kind mit der Behinderung Autismus geboren, müssen sich die Eltern mit vielen Themen auseinandersetzen. Zunächst muss man erst einmal eine Diagnose bekommen. Der Weg kann lang werden. In all der Zeit muss man irgendwie klar kommen. Sie rennen von Arzt zu Arzt, zur Klinik, ins SPZ. Es geht auch darum, sich in der neuen Situation zurechtzufinden. Die Eltern müssen sehr viel organisieren in dieser Zeit, sind in einer Schock Situation und wissen in der Regel noch gar nicht in welche Richtung es geht. Die Diagnose dauert. Bei Kindern mit umfangreicheren Einschränkungen, laufen dann Therapien an, oft mehrfach die Woche. Eltern konzentrieren sich voll darauf und fühlen sich in dem großen Bereich aus Medizin, Therapien und den Fragen „Kann das aufgeholt werden oder nicht?, Wo bekomme ich Hilfe?“, kaum zurecht. Heute ist es zwar einfacher, weil man im Netz suchen kann. Dazu braucht es aber erst einmal einen Anfangsverdacht.
In all der Zeit steht man alleine da. Das ist wirklich hart. Sobald ein Verdacht aufkommt können Sie sich bei uns melden. So gut wie alles kann bei Autismus anders sein.
Mit einer Diagnose, die zunächst oft Entwicklungsverzögerung heißt, kann es um den Schwerbehinderten Ausweis gehen. Aber auch Hilfsmittel für das Kind sind ein wirklich wichtiger Punkt!
 
Das Wichtigste in Kürze:

Was ist ein Hilfsmittel?

Nach § 33 SGB V haben gesetzlich Krankenversicherte, also auch minderjährige Kinder, Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln. Ein Hilfsmittel ist ein beweglicher Gegenstand oder ein Gerät, das eine Behinderung ausgleicht, einer drohenden Behinderung vorbeugt oder die Rehabilitation unterstützt. Es darf sich dabei aber nicht um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens handeln. Zu den Hilfsmitteln gehören beispielsweise Therapiestühle, Rehawagen, Rollstühle oder Kinderpflegebetten.
Voraussetzung für die Versorgung mit einem Hilfsmittel, ist, eine Verordnung (Rezept) vom Arzt. Das muss in einem Sanitätshaus eingereicht werden. Doch bevor Sie das tun, sollten Sie sich beraten lassen, gegebenenfalls das passende Hilfsmittel direkt ausprobieren und anschließend Ihren Arzt um eine entsprechende Verordnung bitten. Gerne können Sie sich an uns wenden. Wir haben viel Erfahrung mit diesen Anträgen. Gerne begleiten wir Sie als Familie in diesem Prozess.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, wird der Antrag in erster Linie bei Ihrer Krankenkassegestellt. Die Zuständigkeit ist abhängig vom Versorgungsziel. Falls Ihr Kind eine Zweitversorgung oder ein Hilfsmittel für die Schule benötigt, können jedoch auch andere Kostenträger zuständig sein. Beispielsweise die Träger der Sozialhilfe oder die Kinder- und Jugendhilfe.
Wichtig: Grundsatz der Hilfsmittelversorgung ist, dass sie wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig ist (§ 12 SGB V). Die Versorgung mit einem Hilfsmittel muss deshalb mit einem Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse beantragt werden.
 
Wie lange dauert es, bis mein Kind sein Hilfsmittel bekommt?

Damit Ihre Krankenkasse das Hilfsmittel bewilligt und die Kosten erstattet, müssen Sie, der Hilfsmittelberater, oder das LAAMKA Team einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Hierfür wird das Rezept des Arztes zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Abhängig vom Versorgungsziel können sich die Bearbeitungsfristen unterscheiden:
Versorgungsziel: „Den Erfolg der Krankenbehandlung sichern“ (Therapie)
• Ist der Antrag bei der Krankenkasse eingegangen, muss innerhalb von 3 Wochen über den Antrag entschieden werden. Sollte ein Gutachten des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MD) erforderlich sein, kann sich die Frist auf 5 Wochen verlängern.
• Sind die 3 bzw. 5 Wochen vergangen und hat Ihre Krankenkasse keine Verzögerung angekündigt, gilt Ihr Antrag als genehmigt (Genehmigungsfiktion).
Versorgungsziel: „Einer Behinderung vorbeugen oder sie ausgleichen“ (Behinderungsausgleich)
• Bei Hilfsmitteln zur Rehabilitation (§ 14 SGB IX) muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 2 Monaten, ab Eingang des Antrags, entscheiden. Erst danach tritt die Genehmigungsfiktion ein (Details siehe § 18 SGB IX).

Wie gehe ich vor bei Ablehnung ?

In diesem Fall können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Bleibt es bei der Ablehnung, können Sie vor dem Sozialgericht gegen den Widerspruchsbescheid (Widerspruchs-Ausschuss) klagen. Das Sozialgerichtsverfahren ist für Sie zwar kostenfrei, bis zum Entscheid kann es jedoch auch 2 Jahre dauern.
 
Was ist, wenn es schnell gehen muss?

In solchen Fällen bietet sich das Eilverfahren an. In diesem Rechtsschutzverfahren verkürzt das Sozialgericht das Verfahren und trifft anstelle der Krankenkasse eine vorläufige Entscheidung.
Hinweis: Damit ein Eilverfahren bewilligt wird, müssen Sie genau begründen, warum Sie das Ergebnis des Klageverfahrens nicht abwarten können – etwa, weil es bei Ihrem Kind sonst zu starken Entwicklungsverzögerungen kommt.
 
Wer trägt die Kosten für das Hilfsmittel meines Kindes?

In der Regel Ihre Krankenkasse. Für Kinder besteht bis zu ihrem 18. Geburtstag keine Zuzahlungspflicht. Allerdings garantiert die Krankenkasse nur die medizinisch notwendige Versorgung. Entscheiden Sie sich für ein höherwertiges Hilfsmittel, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Die Versorgung erfolgt bei gesetzlich Krankenversicherten dann durch die Vertragspartner der Krankenkasse, die sogenannten Leistungserbringer – in der Regel handelt es sich dabei um ein Sanitätshaus.
Hilfsmittel für Kinder müssen häufig individuell angepasst, kontrolliert und wenn nötig gewartet, repariert oder ersetzt werden.
Auch müssen Versicherte – die Kinder und auch die Eltern – erfahren, wie sie das Produkt anwenden.Wie der Alltag damit klappt. 

Die Hilfsmittelversorgung umfasst daher folgende Leistungen:
  
• die Anschaffung oder auch, wenn es sich um ein Standardhilfsmittel oder um hochwertige technische Produkte wie Rollstühle oder Beatmungsgeräte handelt, die leihweise Überlassung des Hilfsmittels, 
• die Kosten für die notwendige Anpassung, Instandsetzung, Wartung und Ersatzbeschaffung, 
• die Kosten für die Ausbildung im Gebrauch des Hilfsmittels sowie 
• die Kosten für den Betrieb (etwa Ladestrom für einen Elektrorollstuhl)
  
Wie man im Alltag damit umgeht, überhaupt welche Erfahrungen andere Eltern haben, daskann man in einer Selbsthilfegruppe am besten erfahren. Es ist ausgesprochen hilfreich sich auszutauschen, die Erfahrungen der Eltern von älteren Kindern einzubeziehen.  
Bei uns findet Austausch immer mit Betroffenen statt. Wir begleiten gerne und einige Hilfsmittel kann man sich bei uns ausleihen und testen. Gerne unterstützen wir bei Anträgen, sprechen mit den Kostenträgern und Hilfsmittelversorgern.  
 


AUFRUF: AN ALLE HILFSMITTELVERSORGER, UNTERNEHMEN DIE FÖRDERMATERIAL HERSTELLEN !


Wir suchen Menschen, Unternehmen, Hilfsmittelversorger, die bereit sind uns ein Hilfsmittel/Fördermittel zu überlassen. Das jeweilige Hilfsmittel/Fördermittel kann bei uns angeschaut und ausprobiert werden. Es kann als Mitglied ausgeliehen und zu Hause in Ruhe getestet werden.
Unzählige Kinder bekommen keine Bewilligung oder es müssen jahrelang Prozesse geführt werden. In all der Zeit geht kostbare Zeit verloren, die ein Kind evtl. nie wieder aufholen kann. Wir kämpfen mit den Eltern an allen Fronten wie auch politisch. Die Familien sind am Boden zerstört, denn sie können es nicht verstehen.
 
Bitte unterstützen Sie die so wertvolle Sache, um die Entwicklung voran zu bringen.
 
Jeder einzelne kann etwas dazu beitragen, jeder Euro hilft hier weiter. Aus diesem Grund haben wir auch bei Betterplace einen Aufruf gestartet. Jedes Kind das davon profitiert, hat mehr Teilhabe-Möglichkeiten.
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung brauchen selbstverständliche Versorgung!

Hilfsmittel, Fördermaterial
 
Es gibt bei uns seit 2021 die Möglichkeit, Hilfsmittel/Fördermaterialien  zu erproben und auszuleihen. 
Entstanden aus größter Not der Familien heraus, haben wir uns zum Ziel gesetzt, besonders effektive Fördermaterialien und Hilfsmittel für behinderte Kinder anzuschaffen, um sie den entsprechenden Familien ausleihen zu können. Die Zeit ohne angemessene Förderung ist nicht mehr aufzuholen.  
Die von uns ausgesuchten Familien haben ansonsten keinen Zugang zu solchen Fördermöglichkeiten. 
 
Aufgrund der sehr hohen Nachfrage, brauchen wir noch mehr Hilfsmittel/Fördermittel. 
Aber auch viele kleinere sinnesfördernde Spielzeuge. 
Uns würde es unglaublich freuen, wenn es gelingt und wir noch mehr Familien unterstützend beistehen könnten.  
 
Die Unterstützung der Familien ist zeitlich begrenzt, kostenlos und der Einsatz einer unbürokratischen Förderung der Kinder/Jugendlichen mit der Perspektive auf mehr Teilhabezu ermöglichen.

Genauer heißt das :


Die Möglichkeit sich Hilfsmittel bei uns ausleihen zu können, hilft enorm.
So weiß man, ob ein Hilfsmittel passt. So vermeidet man Fehlkäufe. Wie wunderbar wäre es, wenn wir immer dann sagen könnten: „Hier, bitteschön, für dich“. Für persönliche Hilfsmittel, die die Krankenkasse nicht übernimmt, oder erst nach etlichen Widersprüchen, ist oft nicht das nötige Geld vorhanden und vieles was nötig ist, um dem Kind unter die Arme zu greifen, wofür es keine Kostenübernahme gibt, zu teuer. 
Auch alltägliche Dinge, die wir als Spende bekommen, werden abgegeben.
Es wird zum großen Wunsch geräuschreduzierende Kopfhörer zu besitzen. Doch die sind unerreichbar, obwohl sie so viel Teilhabe ermöglichen! Diese speziellen Kopfhörer sind ein wirkliches Hilfsmittel, denn sie schaffen das, was oft durch viele Trainings nicht gelingt. Die autistische Person kann am Leben teilhaben! (es gibt sehr große Unterschiede bei den Noise C. Kopfhörern. Wir raten davon ab, irgendetwas zu kaufen)  
  
Stellen Sie sich vor, Sie könnten nicht einkaufen gehen, weil Sie die Menschen, Gerüche, Geräusche nicht ertragen können. Dieses schmerzhafte Gefühl im ganzen Körper, dass Sie danach viele Stunden nicht los werden, ist unerträglich. 
  
Stellen Sie sich eine Mutter vor, mit 3 Kindern. Eines ist autistisch und liegt am Boden, schreit. Dieses Kind hat vermutlich einen Overload (völlige Überlastung aller Sinne). Die Mutter muss das Geschäft so schnell als möglich verlassen. Die Geschwister sind traurig,denn sie haben sich auf ein Eis gefreut; sie weinen….das autistische Kind muss getragen werden, weil es nicht mehr gehen kann, der Körper ausgeschaltet ist. Zusätzlich muss die Mutter noch böse Kommentare und Unverständnis anderer Menschen ertragen.
Fix und fertig kommen sie zu Hause an, ohne Einkauf. 
Jetzt denken Sie an die Kopfhörer, durch sie wird das Kind entlastet all die Geräusche sind dadurch aus. Ein großer belastender Anteil fällt somit weg und plötzlich wird unmögliches möglich. 
Alles steht und fällt immer mit der passenden Entlastung, dadurch wird vieles möglich.  
Dann kann man schauen wie läuft der Einkauf an sich, man versucht diese Handlung zu planen. Was kann man weg lassen, wo kann man Sicherheit vermitteln. Welche Strategie passt. Man zerlegt den Einkauf an sich.  
Bitte helfen Sie uns, dass wir diesen Menschen, diesen Familien Glücksmomente schenken dürfen! 
  
Wir bedanken uns schon jetzt von ganzem Herzen für Ihre Unterstützung und werden Ihnen von den vielen freudigen Momenten, die wir mit Ihrer Hilfe schenken können, berichten. Gerne können wir Ihnen im persönlichen Gespräch mehr erzählen. 





Autismus und Hilfsmittel? 


Viele Menschen mit Autismus haben zusätzlich eine körperliche Behinderung. Eine Parese, EDS, eine genetische Auffälligkeit  …der Großteil aller Autisten*innen hatte vor der Autismus-Spektrum Diagnose eine so genannte körperliche Entwicklungsverzögerung/ Störung wie: Hypotone Muskulatur, Skoliose, oder auch oben genannte Krankheiten/Behinderungen.
Sind die Kinder klein, bekommen sie im SPZ Physiotherapie im Rahmen der Frühförderung. Mit der Autismus-Diagnose steht diese im Vordergrund. Das natürlich nicht ohne Grund und das körperliche wird mit der Zeit vergessen. Oder man geht davon aus, das eine Versorgung nicht machbar ist. Da schon der Besuch in einem Sanitätshaus ein Problem sein kann und das anpassen bzw ausprobieren ob ein Hilfsmittel passt, unmöglich ist.
 
Manchmal sind die Kinder wild, haben starken Bewegungsdrang und niemand denkt mehr daran, dass hier z.B.. eine Muskel- Hypotonie vorliegt. Wenn was auffällig ist, ist es der Autismus, sind es die Wahrnehmungsbesonderheiten die eben benannt werden. Es kann zwar immer wieder Auffälligkeiten geben, wie z.b. auf einem Spielplatz, oder beim Trampolin hüpfen oder ähnlich. Selbst wenn sichtbar ist es braucht Unterstützung, findet sie oft nicht statt weil es schlicht nicht händelbar ist.
Aber, das geht gerne unter. Man darf nicht vergessen das Kinder mit Autismus nach der Frühförderung ( wenn sie dort überhaupt waren) oft keinerlei Anbindung mehr haben zu Physiotherapeuten, An den Schulen gibt es oft keinerlei Fachkräfte die das erkennen könnten. Letztlich ist eine Versorgung immer wieder mit enormem Aufwand verbunden, denn anfassen, abmessen, ausprobieren von mehreren z.B.Therapiestühlen sind oft nicht durchführbar.
Natürlich muss man sich immer wieder bewusst machen, dass solch eine Wahrnehmungsstörung den ganzen Menschen beeinflusst. Das diese den kompletten Menschen betrifft.  Da kann auch etwas für das Zappeln auf dem Stuhl verantwortlich sein, das nichts! mit Autismus zu tun hat oder es gibt eine Kombination. Hier fehlt es ganz oft völlig dass es jemand im Blick hat. 
 
Eines von vielen Beispielen:
 
Kind 7 Jahre kommt in die Schule. Eltern und Lehrer sind in stetigem Austausch und in der ersten Woche schon ist das Zappeln, Rutschen auf dem Stuhl, mehr liegen als sitzen, unruhig sein ein Thema. Die Lehrerin berichtet, dass dieses Kind  mehr auf dem Stuhl liegt als sitzt, ständig hin und her rutscht immer wieder mal fällt oder ähnliches…
Am Ende der Woche werden die Eltern gebeten, sich mit ihrem Facharzt zu besprechen, weil es so nicht weitergehen kann.
In der Regel bekommt ein Kind dann Medikamente zwecks Unruhe, wenig Konzentration usw. 
Natürlich muss hier im Einzelfall genau hin geschaut werden und es ist auch beides möglich. 
 
Anmerkung:
Selbst innerhalb einer Asperger Diagnose gehört die Dyspraxie zur Diagnosestellung!!!
 
Hilfsmittel mit oder ohne körperlichen Bezug sind wichtig, um der jeweiligen Person ein möglichst eigenständiges, selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Es gibt aufgrund des großen Autismus-Spektrums Menschen, die zusätzliche Einschränkungen haben. Einige mit Mehrfach - Behinderung, aber auch Kinder und Jugendliche, die keine offensichtlichen körperlichen Einschränkungen haben. 
Die Wahrnehmung all unserer Sinne hat große Auswirkungen. 
So zB auf das Sitzen. Warum? 
Immer wieder ist es „das Unruhig sein“, das zum Thema wird, das dann Medikamentös behandelt wird. Doch es sollte viel mehr Wert darauf gelegt werden, ganzheitlich auf das Kind zu blicken.
Stellen Sie sich doch nur einen Moment vor, dass ein Kind mit einem Therapiestuhl ganz entspannt, ruhig und konzentriert teilnehmen kann.
Plötzlich konzentriertes Arbeiten möglich wird.
 
Ein Kind kann sehr selbständig wirken. Bitte, fragen Sie immer genau nach und schlussfolgern Sie nicht, das Kind ist selbständig, kann es ohne Hilfe, sofern es nur will.
Unzählige Kinder schaffen eben nicht eigenständig sich zu waschen, anzuziehen, zu essen oder die Zähne zu putzen. Schon garnicht sich angemessene Kleidung zu holen oder sich bis zu einer bestimmten Zeit fertig zu machen. Sehr viele brauchen bei all diesen alltäglichen Verrichtungen ständige Hilfe.

Ein Beispiel:
Das Kind trinkt ausschließlich zu Hause. Oder das Kind besucht niemals eine Toilette und zu Hause geht es nur unter sehr speziellen Bedingungen. Das ist erst mal unsichtbar und dauert, bis man dieses mitbekommt.
Ganz sicher ist aber, dass immer eine umfangreiche Hilfestellung erforderlich ist. ( mind. Anleitung und teilweise Übernahme bis zur völligen Übernahme) 
Das Anleiten, x mal erklären, wiederholen, ist sehr anstrengend denn das findet permanent bei allen Dingen statt. Meistens kommt dann noch Abwehr dazu und je nach Tagesform muss ganz übernommen werden und all das, ist nicht sichtbar!

Es funktioniert nicht 2,3 mal zu erklären und das Kind weiß was zu tun ist. Kommt die Abwehr, Aggression mit  Nicht - verstehen zusammen, fühlen sich sehr viele Menschen hilflos und überfordert mit der Situation.
Hier hilft die Selbsthilfe!
In der Regel bringen Sanitätshäuser nur wenige Tage ein Hilfsmittel zum Testen, wenn überhaupt und das funktioniert selten.
Wir leihen die Hilfsmittel an unsere Mitglieder aus. Die Familien haben so Zeit, das Kind kann sich vertraut machen, ohne Stress, ob ihm das Hilfsmittel hilft oder gut tut.
Das Wissen um Autismus und die damit verbundenen Schwierigkeiten werden oft nicht berücksichtigt und so ist es kein Wunder, dass es selten gut klappt bei einer Erprobung. Solche Dinge kommen immer wieder vor, weil ein Kind das Hilfsmittel nicht testen konnte. Wir verstehen das Problem der Sanitätshäuser genau und da wir in der Regel die Biografie eines Kindes  kennen, können wir so Unterstützen. 
Wir unterstützen generell im Prozess der Antragstellung mit all unserer Erfahrung. Wir erklären, was oft im Einsatz ist, wo gute Erfahrungen vorliegen. Oft ist es mit uns einfacher in Kontakt zu gehen oder wir werden einbezogen, erklären den Fachkräften die spezielle autistische Situationen. Gemeinsam für Vielfalt!
Bringt ein Hilfsmittel der Person Eigenständigkeit, ist es wunderbar und das muss das Ziel sein.
Ob Baden, Duschen, Toilette, Essen und Trinken, Schlafen, digitale Hilfsmittel, Hilfsmittel die einem ermöglichen nach draußen zu können, Dinge die beruhigen, helfen Stress abzubauen und vieles mehr können Eigenständigkeit, Teilhabe, Partizipation ermöglichen! 
Dafür kämpfen wir mit den Eltern bei den Kranken und Pflegekassen, wie der Eingliederungshilfe.
All die vielen kleinen und großen Dinge mit oder ohne Hilfsmittelnummer, die autistischen Menschen weiterhelfen können, können selbstverständlich von den Kranken und Pflegekassen wie der Eingliederungshilfe übernommen werden.
Dazu braucht es erfahrene Hilfesellung.
 
Bei uns kann man Hilfsmittel anschauen, anfassen, testen,  ganz in Ruhe im eigenen Rhythmus. Gerne auch mit nach Hause nehmen, denn wir wissen, dass es so am besten geht. 
 
Wir sind Ansprechpartner für das Kind, die Eltern, Pädagogen und das Sanitätshaus etc. So konnten wir z.B einem Kind eine Duschliege ausleihen in Absprache mit dem Sanitätshaus. Danach wurde deutlich das passt nicht. Aber eine Kombi die in verschiedenen Situationen nutzbar ist. So wurde das Kind gut versorgt was sonst in einer Fehlversorgung geendet hätte. 
 
Wir haben Sanitätshäuser, die es als tolle Unterstützung empfinden, wenn wir unsere Erfahrungen einbringen. All jenen ein herzliches Danke für die Unterstützung der Vielfalt ! 
Sehr geehrte Sanitätshäuser: 
 
Sie wünschen sich im Falle einer Versorgung eines Menschen mit Autismus mehr Sicherheit , mehr Ideen? Dann sind wir gerne behilflich.
 
Sie sind Versorger ?
 
Melden Sie sich bei uns wir freuen uns darüber sehr denn umso mehr wir an Möglichkeiten haben, umso besser.
 
Ganz klar ist, umso mehr es diese Möglichkeiten gibt, umso besser für die Betroffenen!