Zug, Bus und Bahn
Menschen mit einer Schwerbehinderung können kostenlos oder zu einem geringeren Preis mit Bus und Bahn fahren. Das gilt für den Nah- und den Regional-Verkehr mit diesem kann man durch das Land fahren aber eben nur mit der Regionalbahn. Ob sie kostenlos oder billiger mitfahren können, hängt von den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab.
Das sogenannte „Beiblatt mit Wertmarke“ bekommen Sie beim Versorgungsamt oder bei der Verwaltung Ihrer Stadt oder Gemeinde meist mit der ersten Bescheidung des SBA. Aber auch wenn Sie z.b. als Kind mit den Eltern unterwegs waren, keine Wertmarke benötigt haben, kann jederzeit später beim Versorgungsamt ein Antrag darauf gestellt werden.
Die Wertmarke ist kostenlos, wenn Sie folgende Merkzeichen haben:
- das Merkzeichen Bl (Blind)
- das Merkzeichen H (Hilflos)
- kriegs- oder wehrdienstbeschädigt sind (oder gleichgestellt).
Personen mit den Merkzeichen
- G (erhebliche Gehbehinderung),
- aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und
- Gl (gehörlos)
müssen für die jährliche Wertmarke 104 Euro bezahlen. Für 53 Euro können Sie auch eine Wertmarke für ein halbes Jahr kaufen (Stand: 2025).
Achtung Ausnahme: Wenn Personen mit den Merkzeichen G, aG oder Gl Sozialleistungen erhalten, bekommen auch sie die Wertmarke kostenlos,- dazu müssen SIe den jeweiligen Bescheid vorlegen. ( Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt)
Wo und wie kann man kostenlos fahren?
Mit einer gültigen Wertmarke dürfen Sie mit allen Bussen und Bahnen im öffentlichen Personennahverkehr und im Regionalverkehr fahren. Das heißt, mit Bussen und Bahnen im regionalen Verkehrsverbund und mit Regionalbahnen der Deutschen Bahn. Das sind zum Beispiel:
- Busse
- U-Bahnen
- Stadtbahnen
- S-Bahnen
- Regionalbahnen (RB)
- Regionalexpress (RE)
- Interregio-Express (IRE)
Sie können auch Schiffe im Linien-, und Fährverkehr kostenlos nutzen.
Die Wertmarke gilt nur für Plätze in der 2. Klasse.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn können Sie mit der Wertmarke nicht kostenlos fahren.
Aber bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 oder höher erhalten Sie Vergünstigungen im Fernverkehr.
Kostenlose Fahrt auch für Begleit-Person und oder Hund
Ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis ein „B“ eingetragen, darf eine Begleit-Person kostenlos mitfahren. Auch einen Hund dürfen Sie dann ohne Zuzahlung mitnehmen. Ebenso können Sie Hilfsmittel, wie zum Beispiel Einen Rehawagen, Rollstuhl oder einen Rollator ohne Zuzahlung mitnehmen.
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