Mütter mit Autismus

Unser Ziel ist es, die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit autistischer Menschen zu fördern. Dazu gehört der Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung sozialer Angebote, um ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Wir wissen, dass viele autistische Eltern vor besonderen Herausforderungen stehen. Häufig erleben sie Barrieren, die es erschweren, offen über ihre Diagnose zu sprechen – aus Sorge vor zusätzlicher Beobachtung oder Stigmatisierung. Genau hier setzt unser Projekt an.

Wir unterstützen Eltern und Kinder dabei, ihre individuellen Stärken zu entfalten und ein förderliches Umfeld zu schaffen. Gleichzeitig möchten wir eine Kultur der Offenheit und des Verständnisses fördern – für ein inklusives Miteinander, in dem sich jede Familie getragen fühlt.

Ein zentrales Anliegen ist es, die Lücke zwischen Fachwelt und betroffenen Familien zu überbrücken. Dabei übernehmen wir eine vermittelnde Rolle und begleiten sowohl Familien als auch Fachkräfte.

Durch unsere enge Zusammenarbeit mit Familien sowie mit Fachärztinnen, Fachärzten und spezialisierten Fachkräften schaffen wir ein Netzwerk, das Sicherheit gibt und alle Beteiligten stärkt.

Für uns bedeutet Inklusion, Menschen mit Behinderungen nicht vorschnell als leistungsunfähig zu bewerten, sondern ihre individuellen Potenziale durch differenzierte Gespräche sichtbar zu machen. Offene Kommunikation, gegenseitiges Interesse und bedarfsorientierte Unterstützung stehen dabei im Mittelpunkt.


Kurz zusammengefasst was oft passiert:

Überwachung statt Unterstützung

Fokus auf Defizite:

Sobald eine elterliche Behinderung bekannt ist, verschiebt sich die Aufmerksamkeit häufig auf mögliche Schwächen. Eltern geraten unter Beobachtung, was selten als Unterstützung erlebt wird.

Zusätzliche Belastung durch Auflagen:

Bürokratische Anforderungen und strenge Vorgaben erhöhen oft den Druck, anstatt Ressourcen zu stärken.


 Entstehung eines Teufelskreises

Steigender Stress:

Der äußere Druck führt schnell zu Überforderung – besonders bei autistischen Eltern, die Reize intensiver wahrnehmen.

Fehlinterpretationen:

Alltagsprobleme werden häufig vorschnell als mangelnde Fähigkeit der Eltern bewertet, statt die Umstände zu berücksichtigen.

Verlust von Selbstwirksamkeit:

Eltern erleben Kontrollverlust, was zu Rückzug und Resignation führen kann.


Zentrale Herausforderungen

Stigma

Vorurteile wie „autistische Eltern sind ungeeignet“ führen zu Misstrauen und erschweren den Zugang zu Hilfe.

Mangelndes Fachwissen

Fehlendes Wissen über neurodivergente Elternschaft führt zu Missverständnissen, z. B.:

  • Struktur wird als Kontrolle fehlinterpretiert
  • Kommunikationsbesonderheiten als Desinteresse gedeutet


Unsicherheitskreislauf

Missverständnisse führen zu Rückzug, der wiederum als „Unkooperativität“ bewertet wird.

Doppelbelastung

Eigene Herausforderungen und Elternrolle gleichzeitig zu bewältigen, führt oft zu Überlastung.

Unpassende Hilfen

Standardisierte Maßnahmen berücksichtigen individuelle Bedürfnisse häufig nicht ausreichend.


Wege zu einem inklusiven Ansatz sind:

Grundsätze

  • Anerkennung von Elternkompetenz
  • Individuelle statt pauschale Unterstützung
  • Wertschätzung von Vielfalt


Maßnahmen

1. Schulung von Fachkräften

  • Verständnis für Autismus und Elternschaft
  • Ressourcenorientiertes Arbeiten
  • Kommunikation auf Augenhöhe

2. Barrierefreie Hilfen

  • Flexible, individuell angepasste Unterstützung
  • Mentorensysteme durch erfahrene Eltern

3. Technologische Unterstützung

  • Strukturierende Apps und digitale Hilfsmittel

4. Rechtliche und finanzielle Absicherung

  • Anspruch auf passende Hilfen
  • Förderung von Assistenz und Entlastung

5. Vernetzung

  • Austauschplattformen und Selbsthilfe


Unser Angebot: 

Intensiv - Begleitung

Unser Ziel ist es, Sie in Ihrer Elternrolle zu stärken und Ihnen Werkzeuge für einen selbstbestimmten Familienalltag an die Hand zu geben.

Vertrauen aufbauen

Wir begegnen Eltern auf Augenhöhe und schaffen eine vertrauensvolle Basis. Ohne Bewertungsdruck entsteht ein Raum, in dem Herausforderungen offen angesprochen werden können.

Verständnis für Wahrnehmung

Wir berücksichtigen autistische Wahrnehmungsbesonderheiten und setzen auf klare, strukturierte und wertfreie Kommunikation. Ziel ist Entlastung statt zusätzlicher Überforderung.

Fokus auf Lösungen

Wir arbeiten ressourcenorientiert und stärken die Selbstwirksamkeit der Eltern. Ziel ist es, positive Entwicklungen im Familienalltag zu ermöglichen..

Unterstützung im Alltag

  • Selbstbestimmung stärken
  • Pflege und Versorgung begleiten

Kindliche Entwicklung fördern

  • Struktur im Haushalt schaffen
  • Individuelle Lösungen entwickeln

Coaching-Inhalte

  • Wissen über Autismus im Familienalltag
  • Umgang mit Ängsten und Unsicherheiten
  • Was benötigt ein Kind
  • Resilienz und Beziehungsgestaltung

Weitere Angebote

  • Reflexion der Eltern-Kind-Interaktion
  • Unterstützung in autistischer Kommunikation
  • Konflikt- und Krisenbewältigung
  • Zusammenarbeit mit Fachstellen


Wir unterstützen Familien dabei, aktiv Lösungen zu entwickeln und ihre Situation nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig arbeiten wir eng mit Fachkräften aus Jugendhilfe, Schule, Medizin und weiteren Bereichen zusammen.

Durch unsere kontinuierliche Begleitung erhalten wir einen tiefen Einblick in den Alltag der Familien und können frühzeitig passende Unterstützung anbieten. So lassen sich Eskalationen vermeiden und das Kindeswohl langfristig sichern.

Fazit

Ein inklusiver Ansatz bedeutet, Eltern zu stärken statt sie zu bewerten. Durch individuelle, respektvolle und ressourcenorientierte Unterstützung schaffen wir bessere Lebensbedingungen für Eltern und Kinder gleichermaßen.



Es gibt einen Rechtsanspruch für „Eltern Assistenz“ und für  „qualifizierte Eltern Assistenz“


Elternassistenz steht Menschen mit allen Arten von Behinderungen zu. Das
Einfache Assistenz: Wenn es Aufgabe der Elternassistenz ist, bestimmte Handlungen ganz oder zum Teil zu übernehmen, so müssen die Assistenzkräfte keine besondere Qualifikation dafür haben.
Qualifizierte Assistenz: Wenn allerdings die Assistenz in Form von Anleitung, Beratung und Übungsangeboten erforderlich ist, damit Eltern die Bedürfnisse ihrer Kinder erkennen und erfüllen können, dürfen nur Fachkräfte die Leistungen erbringen. Die qualifizierte Elternassistenz wird auch begleitete Elternschaftgenannt.
In der Praxis kommt qualifizierte Assistenz häufiger bei psychischen und geistigen Behinderungen vor, und einfache Assistenz eher bei körperlichen Behinderungen und Sinnesbehinderungen. Ob ein Anspruch auf qualifizierte und/oder einfache Assistenz gegeben ist, hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab und nicht allein von der Art der Behinderung.

Abgrenzung Elternassistenz nach § 78 SGB IX und Hilfe zur Erziehung nach § 27ff. SGB VIII

Abgrenzung Elternassistenz nach § 78 SGB IX und Hilfe zur Erziehung nach § 27ff. SGB VIII
Mit der Reformstufe 3 des BTHG wurden Assistenzleistungen erstmals im Leistungskatalog der Eingliederungshilfe explizit geregelt. Zuvor wurden Assistenzleistungen im Rahmen des offenen Leistungskatalogs nach § 55 SGB IX a.F. gewährt. Assistenzleistungen umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder (§§ 113 Abs. 3, 78 Abs. 3 SGB IX). Der Gesetzgeber benennt hierbei zwei Kategorien: Elternassistenz und begleitete Elternschaft (BT-Drs. 18/9522, 263). Bei der Elternassistenz handelt es sich um einfache Assistenzleistungen für Eltern mit körperlichen oder Sinnesbehinderungen (BT-Drs. 18/9522, 263). Einfache Assistenzleistungen umfassen die vollständige oder teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie Begleitung der Leistungsberechtigten (§ 78 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB IX). Begleitete Elternschaft hingegen ist ein Fall der qualifizierten Assistenz und umfasst die pädagogische Anleitung, Beratung und Begleitung zur Wahrnehmung der Elternrolle (BT-Drs. 18/9522, 263). Insofern sind die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung umfasst (§ 78 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB IX).
Hilfe zur Erziehung zielt darauf eine dem Wohl eines Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung sicherzustellen. Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX versuchen behinderungsbedingte motorische und sensorische Beeinträchtigungen der leistungsberechtigten Person zu kompensieren. Zudem dienen sie der Motivation, der Anleitung sowie der psychologischen Unterstützung der leistungsberechtigen Person.
Eine mögliche Leistungskollision ist nach § 10 SGB VIII aufzulösen. Anwendungsvoraussetzungen des§ 10 SGB VIII sind, dass bei beiden infrage stehenden Leistungen die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind und beide Leistungen gleich, gleichartig, einander entsprechend, kongruent, einander überschneidend oder deckungsgleich sind (vgl beispiel¬haft: BVerwG 19.10.2011 - 5 C 6/11 ). Davon wird für die weitergehende Betrachtung ausgegangen. Sämtliche Formen der Hilfe zur Erziehung (vgl. § 27 Abs. 2 S. 1 SGB VIII) können vorliegend aus Platzgründen nicht in den Vergleich einbezogen werden. Exemplarisch soll die Abgrenzung anhand von sozialpädagogischer Familienhilfe erfolgen:
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist geregelt in§ 31 SGB VIII. Sie soll durch inten­sive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben (§ 31 S. 1 SGB VIII). Demnach ist SPFH als Hilfe zur Selbsthilfe zu qualifizieren und zielt auf die Stärkung von Problemlö­sungskompetenzen bei Erziehungsschwierigkeiten (Berneiser in Gesamtkommentar SRB, SGB VIII§ 31 Rn. 1).
SPFH hat einen weitergehenden Ansatz als Elternassistenz. Elternassistenz gibt Hilfestel­lung bei der Verrichtung alltäglich anfallender Aufgaben bzw. übernimmt diese Aufgaben vollständig, während SPFH auf Hilfe zur Selbsthilfe abzielt und eher begleitenden Charakter hat. Insoweit besteht keine Leistungskongruenz und es kommt nicht zur Anwendung der Kol­lisionsregeln des§ 10 SGB VIII. Allein der festgestellte Bedarf im Einzelfall ergibt dabei die notwendige Leistung. Soweit eine SPFH gewährt wurde und sich die erzieherische Situation stabilisiert, kann im Einzelfall ein Wechsel zur Elternassistenz angezeigt sein.
SPFH und begleitete Elternschaft haben einen großen Überschneidungsbereich, da beide vorrangig anleitenden und beratenden Charakter haben. Demnach ist von Leistungskongru­enz auszugehen. Die Leistungen nach dem SGB VIII gehen im Grundsatz den Leistungen nach dem SGB IX und XII vor(§ 10 Abs. 4 S. 1 SGB VIII). Abweichend davon gehen Leis­tungen der Eingliederungshilfe (Teil 2 SGB IX) für junge Menschen, die körperlich oder geis­tig behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, den Leistungen nach SGB VIII vor(§ 10 Abs. 4 S. 2 SGB VIII). Junge Menschen in diesem Sinne sind Personen die noch nicht 27 Jahre alt sind (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII). Der Vorrang des SGB IX nach § 1 0 Abs. 4 S. 2 SGB VIII greift nur bei Personen mit körperlicher oder geistiger Behinderung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Im Sinne des Bundesteilhabegesetzes hat bei den Trägern der Eingliederungshilfe/ Jugendhilfe ein Umdenken begonnen um den Familien gerecht zu werden.
 

  • Träger der Jugendhilfe unterstützen Eltern mit Kindern unter 6 Jahren im Rahmen des §19SGBVIII.
  • Bei Elternteilen mit einer leichten geistigen Behinderung / psychischen Behinderung sind die formulierten Ziele der Rechtsgrundlage häufig nicht zu erreichen bzw. reichen die Regelangebote einer Mutter/Vater-Kind Einrichtung nicht aus. Das würde streng genommen eine Trennung von Eltern und Kindern bedeuten. Durch §78 Absatz 3 SGB IX erweitert sich der Blickwinkel dahingehend, dass die Eingliederungshilfe Eltern mit einer leichten geistigen Behinderung/ psychischen Behinderung eine intensive Unterstützung über die Anspruchsvoraussetzungen des §19SGB VIII hinaus ermöglichen können.
  • Begleitung, um die Eltern langfristig bei der Erziehung und Entwicklungsbegleitung ihrer Kinder zu unterstützen. Die Standards für das grundsätzliche Wohl des Kindes bilden die Grenzen der Betreuung, d.h. eine ‚Qualifizierte Elternassistenz‘ ist am Wohl des Kindes orientiert und findet dort ihre Grenze, wo das überwiegend gelingende Aufwachsen des Kindes gefährdet ist. Dies kann auch in einem späteren Alter eintreten, wenn das Kind begreift und versteht, welche Einschränkungen die Eltern haben und es hierdurch in seiner Entwicklung gefährdet ist. Die Wahrscheinlichkeit einer Trennung im späteren Lebensalter der Kinder kann jedoch kein Argument für eine frühe Trennung sein, da die Bindungs- und Beziehungsressourcen der Eltern für die ersten Lebensjahre des Kindes elementar wichtig sind, immer unter der Bedingung, dass die Unterstützungsangebote für andere Bereiche (wie 

 

Die Pädagogische Haltung:

 
Die Elternschaft ist ein Grundrecht. Gleichfalls gelten für alle Eltern die gleichen Maßstäbe zur Sicherung des
Kindeswohls (inklusiver Ansatz). Somit darf die Grenze ‚das Wohl des Kindes, unabhängig von den
Beeinträchtigungen oder Kompetenzen der Eltern, nicht zum Nachteil des Kindes überschritten werden.
 Die Förderung und der Erhalt der Bindung zwischen Eltern und Kind ist ein hohes Gut und gilt als
Voraussetzung für eine ‚ Elternassistenz‘.
 
Ist die Bindung zum Kind stabil, können fehlende Erziehungsfähigkeiten trainiert, ergänzt oder kompensiert werden. Im Hinblick auf die Bindung brauchen Wir alle ein feines Gespür für Nähe und Distanz, um in professioneller Weise mit fehlenden Bindungsfähigkeiten von Eltern umgehen zu können. Eine völlige Kompensation von Bindung ist langfristig
gesehen nicht zum Wohle des Kindes, da ein Bindungsabbruch stattfinden kann. 
 
Die Entwicklung des Kindes steht im Fokus und soll die Persönlichkeit und Eigenwilligkeit der Eltern soll geachtet werden .
 
So viel Selbstständigkeit wie möglich und so viel Unterstützung wie nötig.
 
Die ‚Compliance‘ der Eltern ist zentral für die Entwicklung ihrer Kinder.
 Besondere Sensibilität ist erforderlich, wenn Kinder schwierige Entwicklungsphasen durchmachen, damit

diese von Fachkräften oder Leistungserbringern nicht per se auf die Defizite der Eltern zurückgeführt

werden.

 

Professionelles Arbeiten bedeutet in diesem Falle umso mehr, dass mit einem Mehraugenprinzip

der Fokus auf das Kind, seine Bedürfnisse und seine Entwicklungsaufgaben gelegt wird.

 

Die Begleitung hat das Ziel, die Eltern zu unterstützen, ihre Kinder beim Heranwachsen zu

begleiten.

Die Selbstständigkeit der Eltern soll dabei mit gefördert werden.

 

Ziele der Elternassistenz

 

Grundlage ist die Balance zwischen dem Grundrecht auf Elternschaft und dem Recht des Kindes auf ein

gelingendes Heranwachsen, auf Förderung, Entwicklung und Fürsorge.

 

Ziele sind:

 
• Sicherung des Kindeswohls
• Klärung der Perspektive von Eltern und Kind 
• Größtmögliche Eigenverantwortung bei der Gestaltung des Alltags der Eltern mit ihren Kindern
• Förderung des Selbstwertgefühls und der Selbstwirksamkeit der Eltern (Partizipation)
• Selbstständigkeit/ ambulante Betreuung in einer eigenen Wohnung
• Einsicht der Elternteile, dass eine Beeinträchtigung und ein Hilfebedarf bestehen
• ‚Compliance‘ der Elternteile
• Akzeptanz für eine langfristige Unterstützung
• Akzeptanz für die Möglichkeit, dass Fürsorge- und Erziehungsaufgaben von Pädagogischen
Fachkräften kompensiert werden
 

Arbeitsweisen

 
Die Begleitung von Eltern mit Behinderung orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten von Mutter/Vater – wie dies auch im Regelangebot der Fall ist.
Wir benötigen Pläne was am Tag ansteht oder erledigen werden muss.
 

Folgende Arbeitsweisen haben sich als hilfreich dargestellt:

 
• Mehr Zeit für die Anleitung von neuen Aufgaben einplanen
• Viele Wiederholungen der gleichen Inhalte/ Anleitungen
• Rituale als Orientierung und Anker
• Klarheit in der Tages/- Wochenstruktur
• Pläne visualisieren mit Fotos oder Piktogrammen
• Orientierung für Eltern und Kind in den Lebensräumen durch Fotos und Piktogramme
• Perspektivengespräche/ Reflexionsgespräche
• Videogestütztes Training
• Beziehungsangebote ohne Leistung/ Erwartungen
• Kleine Schritte wahrnehmen und anerkennen
• Wichtige Inhalte Face-to-Face ohne Ablenkung vermitteln
• Umgebung der Kinder räumlich sicher gestalten
• Präsenz in Übergangssituationen und intensiven Entwicklungsphasen der Kinder erhöhen
• Notfallkoffer
• Begleitung zu Ärzten u.a. Terminen ‚Dolmetscherfunktion‘
• Kommunikation in „Leichter autistischer Sprache“.
 

Unterstützungsbereiche

 
Mütter/ Väter brauchen je nach individuellen Fähigkeiten zusätzlich Unterstützung für folgende Bereiche:
 
• Hauswirtschaftliche Kompetenzen: Wäschepflege, Essenszubereitung, Ordnung und Sauberkeit,
Raumgestaltung
• Hygiene: Küche, Bad, eigener Körper, beim Kind
• Übergänge: Morgenroutine vom Aufstehen bis zum aus dem Haus gehen/ Heimkommen nach der
Kindertageseinrichtung/ Abendroutine
• Mobilität: Begleiten von Terminen, Wege einüben, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Krippe
oder Arbeitsstelle einübeN
• Hilfen zur Erziehung §27
• Die Wahrnehmung kindlicher Bedürfnisse, die Interpretation und Befriedigung wie das Erkennen von Entwicklungsschritten
• Entwicklung des Kindes aktiv fördern.
• Entwicklungsaufgaben begleiten (Krippe, Kita, Schule, Pubertät, etc.)
• Entlastung von der Aufsichtspflicht durch häufigere Kinderbetreuung im Tagesablauf
• Verkehrssicherheitstraining für Mutter/ Vater und Kind
• Begleitung in Situationen oder Alltagsverrichtungen, die die Fähigkeit erfordern, Gefahren für das Kind einschätzen zu können, bspw. Ein Schwimmbadbesuch
 

4.2 Leistungskatalog ‚Qualifizierte Elternassistenz‘

 
• Präsenz bei der Morgen- und Abendroutine bzw. weiteren zentralen Alltagssituationen 
• Module/ Training zu den Themen Hygiene, Einkaufen, Wäschepflege, Haushaltsführung
• Unterstützung wie Kommunikation/ Leichte Sprache, Tagesstruktur, Orientierung im Alltag/ in der Wohnung 
• Psychologische Unterstützung
• Kontinuierliche Unterstützung der Mütter bei der Gesundheitsfürsorge der Kinder - Begleitung zu allen Arztterminen der Kinder - Ausgabe von Medikamenten für die Kinder
• Gesundheitsfürsorge der Elternteile Und die Begleitung zu den Arztterminen (Dolmetscherfunktion)
• Module zur Wissenserweiterung: Erziehung, Verhalten bei Unfällen, Verhalten bei Infektionskrankheiten der Kinder, Entwicklungsaufgaben der Kinder, etc.
 

Prinzipien wie Mitbestimmung, Selbstständigkeit, Partizipation sind bei der Begleitung und Betreuung

immer mit zu prüfen – Fähigkeiten der Elternteile sollen gestärkt werden und alles was gut läuft, ziehen sich

pädagogische Fachkräfte zurück und übergeben die Verantwortung an die Elternteile (§113 SGB IX).

LAAMKA 

by 

Selbstbestimmt Autistisch 2019 e.V.

Konstanze Klüglich

Dreschhallenweg 4

76351 Linkenheim



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Mai: [email protected]

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Steuerbegünstigte Zweck:

Die Körperschaft fördert gemeinnützige Zwecke: 

die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 

Steuernummer:

Karlsruhe- Durlach 34002/33856  4456


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